Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Falsche Berechnung des Übergangsgeldess

von THB25.09.2019 | 09:58
79 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag alle zusammen, mein Problem: 1. In 2012 begann eine berufliche ReHa, hier dachte ich schon, hoppla, was war denn hier die Grundlage zur Berrechnung meines Ü-Geldes? Ich hatte Hartz 4, war auch aus gesundheitlichen Gründen länger als 8 Jahre arbeitssuchend, aber hatte kuzrfristig einen Hilfsjob als Briefzusteller über 10 Monate, dass war 9 Jahre her. Gelernt habe ich Verkäufer und dann Einzelhendelskaufmann. Beide Prüfungen hate ich bestanden. Nun ging dir Rv hin und berechnete mein Ü-Geld nach dem Einkommen als Zusteller, mit der Begründung es sei ein Lehrberuf. Der Unterschied, ich bin der Meiunung, dass man den Beruf Einzelhandelskaufmann zu Berechnung heranzuziehen hat und nicht den Hifsarbeiterjob. Jetzt wurde ich während der umschulung wieder krank, also Rückschlag. Ich bekam 18 Monate Krankengeld, dass nach dem Ü-Geld berechnet wurde. Nach den 18 Monaten Krankheit begann ich die Umschulung in 2016 nochmal ind bestand die Prüfung in 01.2018. Hier wird auch das Ü-Geld nach dem Hilfsarbeiterjob berechnet. 2. Ist das richtig, denn ich bin der Meinung das im Gesetz irgendwo steht, dass das Ü-Geld nach dem Lehrberuf berechnet werden muss, wenn Arbeitslisigkeit länger als 5 Jahre besteht, oder so? Das würde bedeuten: Ich bekam als Hilfsarbeiter bei nrotto 1600 € knapp 650 € Ü.Geld was mit Hartz 4 aufgestockt wurde. Bei der Berechnung mit dem Gehaltes eines Einzelhandelshaufmannes würde sich das Ü-Geld fast verdoppeln und alle Berechnungen sind falsch. Denn es beinflusst doch auch die Berechnung des Krankengeldes so wie meine E-Rente, die ich jetzt bekomme. Seit mehr als 4 Jahren ist Widerspruch eingelegt und die Sache liegt beim SG. Ich hoffe Sie können oder dürfen trotzdem antworten und mir helfen das zu verstehen. Ich bin am Ende: nACH 30 Jahren Beitragszahlungen kann ich mir nicht einmal die Butter aufs Brot leisten. Der GdB wird auch schon seit 3 Jahren vor dem SG verhandelt und ich mache gerade die 5te Begutachtung durch. Ich kann nicht mehr! Vielen Dank und freundliche Grüße THB

4 Antworten

am 25.09.2019 | 10:36
Wenn über den GdB schon 3 Jahre verhandelt wird, ist Ihre Sicht vermutlich ganz anders als die des Sozialgerichts und Ihres Rententrägers. Darüber sollten Sie mal ernsthaft nachdenken. Bezüglich der Berechnung des Übergangsgeldes werden Ihnen sicher entsprechende Experten antworten.
???am 25.09.2019 | 10:46
Nein, es wurde noch nie automatisch auf den Tariflohn im Lehrberuf abgestellt. Maßgebend ist immer der Tariflohn im Bezugsberuf, in dem der Reha-Fall festgestellt wurde. Und das war bei Ihnen wahrscheinlich der Zusteller gewesen. Vielleicht entscheidet das SG anders. Aber das werden Sie abwarten müssen.
???am 25.09.2019 | 12:25
Waren Sie denn als Zusteller überhaupt auf dem 2. Arbeitsmarkt tätig?
THBam 25.09.2019 | 12:06
Das habe ich zu "Bezugsberuf gefunden: Eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit führt nicht dazu, dass im Hinblick auf einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kein Bezugsberuf mehr gegeben ist. Bezugsberuf ist die Tätigkeit, die der Betroffene auf dem "ersten" Arbeitsmarkt ausgeübt hat die die damit seinem Berufsleben das Gepräge gegeben hat. War der Betroffene vor seiner Arbeitslosigkeit Maler, so können Tätigkeiten im Bürobereich, die der schließlich ausgeübt hat, bereits deshalb nicht als Bezugsberuf berücksichtigt werden, weil sie auf dem so genannten "zweiten" Arbeitsmarkt stattgefunden haben. Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 03.12.2015, Az.: L 8 R 1033/14 Demnach wär doch Einzelhendelskaufmann mein Bezugberuf! Oder?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026