Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Kali,
zu Frage 1:
Eine Rückerstattung ist rückwirkend für maximal 4 Jahre möglich und bei der zuständigen Krankenkasse als Einzugsstelle zu beantragen.
Die Erstattung kann jedoch nicht auf einzelne Zweige der Sozialversicherung begrenzt werden.
zu Frage 2:
Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Die Minijobber unterliegen deutschen Rechtsvorschriften. Die Anmeldung mit BGRS mit 6100 ist dem Grunde nach korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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