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Falsche Gutachten wider bessren Wissens

von Karlo22.01.2008 | 14:58
4448 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Kann ich einen DRV Gutachter der nachweislich und vorsetzlich ein falsches Gutachten erstellt und sich damit strafbar macht gerichtlich belangen? Eine Beschwerde an übergeordnete Dienststellen ist ja wohl das Papier nicht wert!!! Danke für jeden Rat

8 Antworten

dirkam 22.01.2008 | 15:18
Keine Sorge, am Aschermittwoch ist das wieder vorbei...
Schadeam 22.01.2008 | 15:12
was soll diese Frage? wenn Sie das wirklich beweisen können, dass ein Gutachter Sie vorsätzlich durch ein falsches Gutachten geschädigt hat, dann werden Sie ihn sicherlich anzeigen. Wenn Sie nur Dinge vemuten, wäre ich sehr vorsichtig mit solchen Anschuldigungen. Wenn Sie über "Beweise" verfügen, hilft der Brief an die vorgesetzten Stellen sehr wohl...
Schlüpferam 22.01.2008 | 15:40
Hallo Karlo, sicher können Sie das, Zivilrechtlich immer Aber Vorsicht! Die Kumpanei zwischen Justiz Und Medizin in diesem Land ist legendär. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Maß! Wenn Sie viel Zeit, Nerven und Geld haben, veruchen Sie ihr Glück!
Mam 22.01.2008 | 16:14
Wenn sie tatsächlich nachweisen können, dass der Gutachter VORSAETZLICH ein falsches Gutachten erstellt hat, dann sollte es doch ein leichtes sein, diesen dafür zu belangen. Eine Beschwerde (mit Nachweisen) an die übergeordnete Stelle ist sehr wohl angebracht, außerdem sollten sie sich überlegen zu a) einem Sozialverband oder b) einem Fachanwalt zu gehen. (Darf ich sie fragen, welche Nachweise sie für die vorsätzliche Falschbegutachtung haben ?)
dirkam 22.01.2008 | 18:10
Sie sollten auf jeden Fall Anzeige erstatten. Ein Schreiben an den Auftraggeber, die DRV, bringt meist nicht viel: Man ist doch eher der Meinung, dass Sie übertreiben. Es gibt für Gutachten einige Mindestanforderungen, wie Nachvollziehbarkeit, nicht der medizinischen Lehrmeinung entsprechende Aussagen müssen als solche Kenntlich sein, die Aussagen müssen wahrhaftig sein und so weiter. Wenn der Verdacht auf ein Gefälligkeitsgutachten entstanden ist können sich aus der Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (Stand 2004) ergeben: § 25 Ärztliche Gutachten und Zeugnisse: Bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse haben Ärztinnen und Ärzte mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen ihre ärztliche Überzeugung auszusprechen. Gutachten und Zeugnisse, zu deren Ausstellung Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind oder die auszustellen sie übernommen haben, sind innerhalb einer angemessenen Frist abzugeben. Probleme kann es darüber hinaus mit dem Strafrecht geben. § 278 StGB Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse: Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.. Ich empfehle Ihnen vorm Handeln folgende Literatur: Gerd Sandvoß, Gefälligkeitsgutachten: Identifizierung und Abwehr, ArztRecht 11/2004, 392-396, JUNG, H.: Zur Strafbarkeit des Arztes wegen des Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses (§ 278 StGB). Aktuelle Probleme und Perspektiven des Arztrechts. Enke, Stuttgart 1989, S. 76 - 85. Uwe Lenhart, Folgen eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse Hessisches Ärzteblatt 12/2004 716-717 Gefälligkeitsgutachten Markus Schär Die Weltwoche, Zürich Wen mein Namensvetter meint, am Aschermittwoch sei alles vorbei muss er noch lernen, dass das Leben ebend mehr als Karneval ist
Karloam 22.01.2008 | 20:58
Für alle User die meinen ich wüßte nicht was ich da schreibe: Bei der Verhandlung vor dem Sozialgericht legte der DRV Arzt ein Gutachten von einem vom Gericht zuvor bestimmten Sachverständigen vor. Im letzten Drittel des Gutachtens im Abschnitt "Beurteilungen" fehlten 4 Seiten!!! Diese enthielten für mich positive Feststellungen, u.a. eine Kritik des Gutachters am am Verhalten des DRV Arztes während seiner Untersuchung. Mein Anwalt hatte sich in Erwartung dessen, was der Arzt vor hatte, direkt beim Gutachter das Original besorgt. Dieser wurde beim nächsten Termin befragt und der DRV Arzt wurde noch im Gerichtssaal scharf gerügt. Der Prozeß wurde zu meinen Gunsten enschieden; ich erhalte eine Rente wegen voller EM. Auf meine anschließende Beschwerde erhielt ich sinngemäß die Antwort ich solle mich doch bitte jetzt beruhigen weil ich doch bekommen habe was ich wollte! Mein RA ist der Meinung eine Klage wäre nicht sinnvoll, da dieser Arzt nicht mehr für die DRV tätig ist. Es ist also möglich das er so etwas schon öfter gemacht hat! Mit meinem Eintrag im Forum wollte nur wissen ob einer so etwas schon mal erlebt hat. Wenn ja, was haben Sie unternommen? Schönen Abend Karlo
dirkam 23.01.2008 | 00:34
Mich würde der Name des Arztes sehr interessieren: Auch ich habe ähnliches erlebt, nur an anderer Stelle des Rechtsweges. Vieleicht könnten wir über die Redaktion E-Mailadressen tauschen?
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