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Experten-Antwort

Falsche REHA

von VoScho18.10.2011 | 13:04
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen ! Nach nahezu 40-jähriger Berufstätigkeit konnten die letzten 10 Jahre nur noch mit Unterstützung von Beruhigungungsmitteln bewältigt werden ( Bromazepan ). Seit Anfang diesen Jahres erfolgte eine durchgängige Krankschreibung durch einen Neurologen mit folgenden Diagnosen : Depressionen , physische und psychische Erschöpfung, Angst-/Panikattacken. Auf drängen der Krankenkasse- die jetzt bereits nahezu 7 Monate das Krankengeld zahlt - wurde eine REHA in einer Suchtklinik angetreten. Die Klinik wurde von der Rentenversicherung vorgeben. Eine Woche vor Ende dieser REHA ist folgender Zwischenstand gegeben: 95 % der Patienten sind Alkoholkrank. Das Thema Medikamentenabhängigkeit wird nur in Ausnahmefällen behandelt. Stets geht es um das Thema Alkoholkonsum und deren Folgen. Auf die vorgenannten Krankheiten wird überhaupt nicht eingegangen. Somit ist das Fazit : Eine Besserung hat sich überhaupt nicht ergeben. Tiefe Depressionen, Panikattacken und die Erschöpfung wurden weder angesprochen noch entsprechend behandelt. Welche Vorgehensweise wird jetzt empfohlen : Krankenkasse und Rentenversicherung über diese wenig zielführende REHA schriftlich zu informieren ? Was wäre die Folge / das Ergebnis ? Eine erneute REHA wird kräftemäßig nicht durchgestanden. Der betreuende Neurolge hat bereits vor Monaten einen Antrag auf EU-Rente vorgeschlagen. Vielen Dank für Hinweise und Anregungen !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es gibt mehrere Möglichkeiten. Entweder, wie Sie vorgeschlagen haben, KK und DRV zu unterrichten was vorgefallen ist oder zunächst vor Ort, mit dem Sozialdienst, die Sache klären.

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3 Antworten

Nixam 18.10.2011 | 13:30
Hallo VoScho! Losgelöst von der Rehabilitationsleistung steht es Ihnen frei, jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Bei dem geschilderten Krankheitsbild dürfte der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente nichts im Wege stehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß dies keine 100%ige Zusage bezüglich einer Erwerbsminderungsrente hier im Forum ist. Was die von Ihnen angesprochene - falsche - Rehabilitationsklinik- angeht, so rate ich Ihnen, sich an Ihren Sachbearbeiter bei der DRV zu wenden und um Neueinweisung in eine geeignete Rehabilitationsklinik schriftlich zu bitten. Hier wird sicher zunächst auch der Entlassungsbericht aus der "falschen" Rehabilitationsklinik abgewartet werden müssen, bevor eine Neueinweisung/Umeinweisung erfolgt. Viele Grüße Nix
VoSchoam 18.10.2011 | 15:13
Zunächst Dank für die Hinweise ! Ergänzend ist anzumerken, dass aktuell bereits eine mehrmonatige Behandlung in einer Suchtklinik vorgenommen wird. Dieser Entzug wurde von der Rentenversicherung - trotz schriftlichen Hinweisen des behandelnden Neurologen, dass das Thema Sucht nicht mehr behandlungsbedürftig ist - vorgegeben. Ein Wechsel der Klinik wurde wiederholt bei den Ärzten und Therapeuten vorgebracht. Die Standardantwort : " Nach 4 Monaten ist von einer kompletten Genesung auszugehen. Solche Fälle hatten wir bereits mehrmals in unserer Klinik ". Auch dem Wunsch die REHA abzubrechen wurde nicht entsprochen ( Hinweis auf Abbruch ohne ärztliche Zustimmung und den Folgen hinsichtlich der Nachsorge ). Mit einer Neueinweisung/Umeinweisung würde ja das komplette Programm von vorn beginnen. Das aktuell noch bestehende Arbeitsverhältnis ist durch die lange krankheitsbedingte Abwesenheit bereits jetzt erheblich belastet. Eine erneute REHA würde zu weiteren Fehltagen führen. Dies hätte mit Sicherheit eine Kündigung zur Folge !
Ahaam 19.10.2011 | 10:17
Hallo, Sie geben an,daß Ihr Arzt anmerkte Ihr Suchtverhalten sei nicht mehr behandlungsbedürftig. Demnach unterstelle ich,da Sie mal ein Suchtverhalten hatten.Bervor Sie über den RV.Träger zu einer Reha-in eine Suchtklinik einbestellt werden ist zuvor eine Beratung einer Beratungsstelle notwendig.War das bei Ihnen so?Wenn ja was kam bei diesem Gespräch heraus?Ohne Ihre Einverständnis werden Sie gar nicht beraten.Auch werden die Aktuellen G-Werte bei Ihnen festgestellt um über einen Suchtmittelmissbrauch etwas aussagen zu können.Handelt es sich bei Ihnen evtl.nicht doch um eine Alkoholangelegenheit? Grüsse
Deutsche Rentenversicherung
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