Hallo Knauer,
da es sich bei Ihrer Reha-Maßnahme um einen Eilfall handelt, sollten Sie sich auf jeden Fall mit Ihren zuständigen Sachbearbeitern telefonisch in Verbindung setzen. Ein Widerspruchsverfahren kann die Reha-Maßnahme deutlich verzögern.
Von Seiten des zuständigen Rentenversicherungsträgers kann Ihnen erläutert werden, weshalb in Ihrem Fall eine stationäre anstelle der gewünschten ambulanten Reha-Maßnahme ausgewählt wurde und ob eine Umstellung möglich und sinnvoll ist.
Die Modalitäten zu Zahlungen durch die Krankenkasse können Sie nur mit dieser klären.