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Experten-Antwort

Falschgutachten

von Gesundheit19.03.2011 | 10:58
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die DRV hat ihre Gutachter und kennt deren Arbeitsweise. Die Gutachterauswahl bedeutet also bereits eine Vorentscheidung über das weitere Schicksal ... Und obwohl die Gutachter ihre "wissenschaftliche Arbeit" selbst. verantworten, entwickelt sich ein "Zusammenspiel" zwischen Auftraggeber und Gutachter - sowie umgekehrt - zum Nachteil der Rentenantragsteller. Wie können so entstandene Strukturen aufgebrochen werden und welche Möglichkeiten bestehen, gegen Falsch- oder Gefälligkeitsgutachten anzugehen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.03.2011 | 09:14

Hallo,

falls Sie in Ihrem konkreten Fall der Meinung sind, das das Gutachten Ihre tatsächlichen gesundheitlichen Einschränkungen nicht korrekt widergibt, dann sollten Sie den RV-Träger darüber informieren bzw. spätestens bei einem ablehnenden Bescheid in Widerspruch gehen.

Soweit Sie jedoch unterstellen, dass die Rentenversicherung regelrecht "Falschgutachten" in Auftrag gibt, möchte ich das entschieden zurückweisen.

12 Antworten

kämpferam 19.03.2011 | 11:26
hallo, sollten Sie den Verdacht eines Gefälligkeitsgutachten haben, dann sofort Beschwerde bei DRV darüber erheben und neues Gutachten verlangen. Sollten Sie Beweise gegen den Gutachter haben, dann paralell den Gutachter anzeigen. Sollte nun die DRV auf Grund des Gutachtens einen Negativbescheid erstellen, dann sofort Widerspruch mit entsprechender Begründung einlegen. Sollte dieser negativ beschieden werden,dann sofort Klage beim Sozialgericht einreichen, denn dort haben Sie die Möglichkeit nach§ 109 Sgg selbst einen Gutachter zu bestimmen, aber oft wird vom SG ein Gutachter beauftragt, und da ist man meistens wirklich in neutralen Händen, weil diese Gutachter nicht von der DRV bezahlt werden. Aber es gibt auch viele Gutachter von der DRV die wirklich neutral begutachten dass will ich hier auch gesagt haben. Wenn man aber zu einen Gutachter der DRV bestellt wird, wo die Praxis schon nur von Antragstellern wimmelt und sogar schon extra ein Gutachter nur dafür eingestellt wurde , dann sollte man schon misstrauig sein!
Fritziam 19.03.2011 | 12:03
Hallo Viele Gutachter werden zwar nicht von der DRV bezahlt, aber viele Gerichtsgutachter Arbeiten auch für die DRV! Einer meiner Gerichts Gutachter hatte sogar einen Aufkleber auf der Tür, mit wir Arbeiten auch für die deutsche Rentenversicherung! Ich hatte mich kurz bei der Anmeldung gemeldet und dann bin ich wieder gegangen. (Und vom Gericht bekam ich einen Neuen benannt) Ich empfehle bei Gutachter fragen und um das Mistrauen zu Schärfen immer diese Seite: http://www.berufserkrankungen-siegerland.de/ und http://www.bk1317.com/bk-1317-merkblatt.html und http://www.bk1317.com/aktuelles.html MfG PS: So wenig wie MÖGLICH REDEN! REDET EUCH NICHT UM KOPF UND KRAGEN!
-_-am 19.03.2011 | 16:57
:P Niemand ist verpflichtet, einen bestimmten medizinischen Sachverständigen zu akzeptieren, wenn der Verdacht bestehen sollte, dass ein "auftragsgemäßes" Gutachten zu erwarten wäre. Die Sozialverbände (VdK, SovD) können die Antragsteller dazu möglicherweise beraten. Es gibt vielleicht Ärzte, die der Meinung sind, Sie müssten Ihre Gutachten nach dem Auftraggeber richten. Solche Gutachten kann die Deutsche Rentenversicherung ausdrücklich gar nicht gebrauchen. Ein Gutachten, dass bei nächster Gelegenheit zerpflückt und in die Tonne getreten wird, nützt nämlich nicht, sondern verursacht nur Kosten und Verwaltungsaufwand (macht also mehr Arbeit). So nebenher entstehen dadurch Beurteilungen, wie sie gelegentlich nachzulesen sind. Ob zu Recht oder zu Unrecht kann ein medizinischer Laie wohl kaum feststellen. Natürlich gibt es aber auch immer wieder Antragsteller, bei denen der Gutachter den Eindruck gewinnt, das Rentenbegehren stehe im Vordergrund, nicht die tatsächlich vorliegende Leistungseinschränkung. Beispiel: "Der Antragsteller behauptete, seit dem Ereignis sei sein Daumen versteift. Auf Befragen, wie der Daumen denn früher gewesen sei, wurde der Daumen gebeugt." Vielleicht findet man das lustig, doch der Hintergrund ist eher traurig. Gibt es doch Zeitgenossen und Zeitgenossinnen, die den Gutachter zu beschei´en versuchen und sich dadurch zu Lasten der Allgemeinheit eine Leistung verschaffen wollen, die nicht zusteht. Gerade solche beschweren sich dann über den Gutachter, der angeblich ein falsches Gutachten abgegeben hat.
Elisabetham 19.03.2011 | 22:32
Ich sehe da auch so wie -_-, , meine beiden RV Gutachter hatten mir im Gespräch eingeräumt, dass ich sie ablehnen könnte. Aber man kann vom Regen in die Traufe kommen, deshalb habe ich das nicht gemacht. Ich denke, dass die Regelung mit den angeblich so neutralen Gutachtern völlig abwegig ist. Ich halte einfach ein Gutachten, dass nur nach einer Stunde erstellt wird, für mangelhaft, wenn denn der Gutachter sich die Zeit genommen hat. Ich war bei einer Therapeutin wegen meiner psychischen Erkrankung. Die hat sich nach 5 Therapiestunden nicht festlegen wollen und die ist eine Spezialistin für meine Erkrankung. Die RV Gutachter hatten überhaupt keine Probleme.
Kämpferam 20.03.2011 | 13:43
fakt ist auch, dass bei psych. Erkrankungen die drv gerne neurologische Gutachter beaftragt, die dann meistens nur über ein kurzes zusatzseminar sich auch als psych.Arzt benennen da sollte man generell auf ein rein psych./psychosomatisches fachgutachten bestehen und wenn drv nicht zustimmt einfach klagen um dieses durchzusetzen. denn diese gutachten sind nicht nach 40 minuten beendet, und man ist wirklich bei einen facharzt für diese erkrankung. übrigend sozialgerichte wenden dass bei klagen immer an, die haben es schon erkannt.
Machts Sinnam 20.03.2011 | 09:49
Zitat von kämpfer anzeigen
Genauso war das bei mir, neben den wohl regulären Patienten überwiegend Leute, mit demselben Fragebogen! Gutachtertätigkeit als „Fließbandarbeit mit einem Minimum an Zeitaufwand“ – in erster Linie offensichtlich auf Verdienst ausgerichtet – und das als vierte psychiatrische Begutachtung für die DRV, die sich auf persönliche Kontakte durch die Gutachterin mit insgesamt weniger als 20 Minuten auf eine Momentaufnahme beschränkte, offenbar ohne Kenntnis der Akten und Anknüpfungstatsachen, mit entscheidenden Fehlern bei der Dokumentation des Gesprochenen, ohne Aufnahme der Beschwerden und ihrer Auswirkungen … Das Ergebnis ist ein Gutachten, das diese Bezeichnung nicht verdient, sondern mehr zur Verwirrung beiträgt, mit einer absolut neuen Diagnose, ohne dass die Vorgutachten berücksichtigt und die daraus noch offenen Fragen beantwortet worden wären. Da bin ich mir nicht so sicher! Wenn die Gutachten unterschiedlich ausfallen hat letztlich nicht die DRV das Nachsehen, sondern der Antragsteller, der dann zum nächsten Gutachter geschickt wird. Und falls Zweifel bleiben, trifft ihn die Beweislast. Naja, solange die DRV solche Gutachten akzeptiert und davon vielleicht sogar provitiert, evtl. dann halt einfach das nächste Gutachten in Auftrag gibt, wird sich von ihr aus wohl nichts ändern. Wenn aber 5 bis 15 Gutachten zum Einzelfall nicht auszuschließen sind, muss die Begutachtungs- und Gutachterpraxis auf den politischen Prüfstand! Gruß! Machts Sinn
chrisam 20.03.2011 | 19:06
Sie haben das Recht, das gesamte entscheidende Gutachten bei der DRV anzufordern (also nicht lediglich eine Leistungsbeurteilung). Überprüfen Sie alle darin enthaltenen Angaben auf ihre Richtigkeit. Falls Ungereimtheiten vorhanden sind, erstellen Sie eine präzise Liste dieser Fehler. Auch Ungenauigkeiten in Bezug auf Körpergewicht, äußeres Erscheinungsbild, etc können auf unsachgemäße Arbeit hinweisen. In erster Linie zählen jedoch Ungenauigkeiten in der Diagnostik: Angabe Gutachten – tatsächliche Sachlage, siehe Arztbericht von xx, vom Datum. Plus Zusammenfassung: Leistungsbericht Gutachter – tatsächliche Leistungsfähigkeit). Reichen Sie Widerspruch gegen den aufgrund des fehlerhaften Gutachtens erstellten Rentenbescheides ein. Fügen Sie die Liste der Ungereimtheiten zur Vorlage beim ärztlichen Gutachter der Widerspruchsstelle an. Diese Auflistung können Sie, falls der Datenschutz gewahrt werden soll, gegebenenfalls im gesonderten Umschlag beilegen. Verlangen Sie eine erneute Begutachtung bei einem neutralen Facharzt. Falls Sie länger auf die Zusendung des fehlerhaften Gutachtens warten müssen, können Sie fristgerecht innerhalb eines Monates Widerspruch einreichen, mit dem Hinweis, dass die detaillierte Begründung nachgereicht wird, sobald Ihnen das angeforderte Gutachten vorliegt. Strafanzeigen gegen ärztliche Gutachten haben in der Regel keinen Erfolg, weil die Richter des Sozialgerichtes keine medizinische Kompetenz besitzen. Ein Nachweis, dass ein Gutachten willentlich falsch ausgestellt wurde, ist schwer zu erbringen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Standesordnung ist immer zunächst die zuständige Ärztekammer Ihr Ansprechpartner. Wichtig: Lassen Sie sich in Ihren Schreiben an Behörden nicht von Emotionen leiten.
Elisabetham 20.03.2011 | 22:04
Wenn man Beschweren schreibt, sollte man die Schriftsätze immer von einem Außenseiter gegen lesen lassen. Die Bemerkungen von Chris solltest du unbedingt ernst nehmen.
Gesundheitam 21.03.2011 | 16:43
Ich unterstelle nicht, dass die Rentenversicherung "Falschgutachten in Auftrag gibt", sondern dass sie solche akzeptiert. Sicher muss auch dagegen vorgegangen werden.
Mausiam 22.03.2011 | 12:28
Hallo - Gegen ein vermeintliches Falschgutachten vorzugehen ist sicher nicht unmöglich. Aber schwierig. Der Gutachter arbeitet der DRV zu sonst bekommt er keine Patienten mehr zum begutachten. Und innerhalb der Gutachterschaft wird sich kaum jemand finden der sich gegen ein Gutachten ausspricht. Die einzige Möglichkeit ist selbst ein Gutachten in Auftrag zu geben bei einem renomierten Mediziner. Also Chefarzt oder Professor. Das kostet eigenes Geld !! Erst dann sollte man rechtlich gegen einen Gutachter und dessen Werk vorgehen. Übrigens man rechnet daß etwa ein Drittel aller med. Gutachten falsch sind. Grüße Mausi
Elisabetham 22.03.2011 | 16:43
Hallo Mausi! Deine Idee ein privates Gutachten einzuholen, gefällt mir. Ich habe auch schon darüber ernsthaft nachgedacht. Es hat den Charme, dass man es in die Tonne klopfen kann, wenn es einem nicht gefällt. Natürlich kostet es . Deshalb habe ich wegen der Kosten einen Gutachter kontaktiert und halte die kosten noch überschaubar. "Die Kosten betragen nach JVEG 80€/ Arbeitsstunde zzgl. Porto, Schreibgebühren. Bei einfachen Sachverhalten kommt man mit 3- 4 Arbeitsstunden, bei komplizierten Beurteilungen mit 5- 6 Stunden aus."
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