Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner ist nicht von der Höhe der Rente abhängig. Die Versicherung kann sogar dann durchgeführt werden, wenn die Rente in voller Höhe nicht gezahlt wird, z. B. wegen Anrechnung einer Unfallrente.
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Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner ist nicht von der Höhe der Rente abhängig. Die Versicherung kann sogar dann durchgeführt werden, wenn die Rente in voller Höhe nicht gezahlt wird, z. B. wegen Anrechnung einer Unfallrente.
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