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Experten-Antwort

Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung

von Theo22.09.2015 | 21:18
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7 Antworten

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Hallo, meine Schwiegermutter ist seit Jahren nicht mehr berufstätig (ohne eigene Einkünfte) und über ihren Mann (Rentner) in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Ab November 2015 wird sie eigene Altersrente von rd. EUR 235 beziehen. Dieser Betrag liegt innerhalb der Einkommensfreigrenze von mtl. EUR 405 in der Familienversicherung. Wird von ihrer Altersrente Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, oder besteht die Mitversicherung bezüglich der Altersrente aufgrund der Freigrenze in der Familienversicherung fort?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich stimme W*lfgang zu, möchte aber dennoch anmerken, dass Entscheidungen zum Krankenversicherungsverhältnis, nicht durch die Rentenversicherung sondern von der zuständigen Krankenkasse getroffen werden.

Im Zweifelsfall können Sie sich dort zu diesem Thema beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

W*lfgangam 22.09.2015 | 21:44
Hallo Theo, JA, es handelt sich hier um ein weiteres beitragspflichtiges Einkommen/gesetzliche Rente, das voll beitragspflichtig ist - also Abzug von 10,55 % (kann evtl. etwas variieren, je nach individuellem Zusatzbeitrag der Krankenkasse). Gruß w.
KPJMKam 23.09.2015 | 11:42
Hallo. Ich denke sie muß nur Beiträge zahlen wenn sie die Voraussetzungen für die KvdR erfüllt. Sonst könnte sie bei dem geringen Einkommen in der Familienversicherung bleiben.
VfBam 23.09.2015 | 12:46
ja genau und was noch viel cooler ist.... ab Rentenbeginn darf die Ehefrau nicht nur die KvdR Beiträge berappen, sondern muss den Differenzbeitrag zur Mindestversicherung ( so ca. 170,00 EUR) selber aufstocken ;-) Nix mehr mit Familienversicherung!!!
KPJMKam 23.09.2015 | 13:25
Hallo. Hier ist mal eine Seite zur Krankenkasseninfo. Für KSC die Nr.1 und 3 und für VfB die Nr.4 http://www.krankenkasseninfo.de/personengruppen/rentner/
KSCam 23.09.2015 | 12:33
PS: als mitversicherte Ehefrau eines gesetztlich krankenversicherten erfüllt Sie die entsprechenden Vorversicherungszeiten.
KSCam 23.09.2015 | 12:31
Da denken Sie halt falsch :) Aber wenn Sie weder der Expertenantwort, noch W*lfgang, noch mir trauen, dann fragen Sie doch ganz einfach bei der Krankenkasse nach - ist doch eh deren Thema.
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