Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenBitte wenden Sie sich bezüglich der Fragen zu Ihrem Krankenversicherungsverhältnis an Ihre Krankenkasse.
Betreff des möglichen Verdienstes Ihres Sohnes bei Mac Donalds weisen wir darauf hin, dass das Krankenversicherungsverhältnis maßgeblich davon abhängt, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ( Minijob, bis 400,00 Euro mtl. ) oder aber ein volles Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wird. Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Dies gilt allerdings nur, wenn der Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert ist. Genauere Auskünfte sind uns leider nicht möglich.
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