Hallo Addi,
Nachweise für diese Beschäftigungszeiten werden sich leider nicht mehr beschaffen lassen. Die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen bei Beschäftigungen im Beitrittsgebiet vor dem 01.01.1992 endeten am 31.12.2011. Es besteht daher nur noch die Möglichkeit, die versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse und damit die Zahlung von Pflichtbeiträgen glaubhaft zu machen. Vielleicht können Sie z. B. ehemalige Arbeitskollegen benennen, die Ihre Angaben bestätigen können. Ob als letztes Mittel der Glaubhaftmachung eine Versicherung an Eides statt zugelassen werden kann, entscheidet letztlich Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger. Zur abschließenden Klärung des Sachverhalts sollten Sie sich daher direkt mit diesem in Verbindung setzen.