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Experten-Antwort

Fehlende Jahre zur SB-Rente

von Birte13.08.2021 | 17:16
103 Ansichten
4 Antworten

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Ich beziehe seit fast einem Jahr eine volle Erwerbsminderungsrente befristet für 3 Jahre. Ich bin 58 Jahre, GDB50, könnte theoretisch mit fast 62 Jahren die SB-Rente in Anspruch nehmen...wenn mir nicht anrechenbare Zeit fehlen würde. Ich hab 33 Jahre und 8 Monate Versicherungszeit bis zum Anfang der Erwerbsminderungsrente. Ich befürchte mal, ich kann werde nicht mit 62 Jahren von der Erwerbsminderungsrente in die SB-Rente wechseln können, weil die Erwerbsminderungsrente vermutlich keine versicherungsrelevante Zeit ist und es deshalb bei 33 Jahren 8 Monaten bleiben wird. Es sei denn...so hab ich in anderen Threads gelesen, ich habe einen Minijob mit Versicherungspflicht. Das würde dann als versicherungsrelevante Zeit zählen. Hab ich das richtig verstanden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Birte,

Zeiten des Bezuges einer Rente wegen Erwerbsminderung sind Anrechnungszeiten, soweit diese Zeiten auch als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt waren. Somit dürften Sie in Kürze 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten erreichen.

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3 Antworten

KSCam 13.08.2021 | 17:29
Vergessen Sie die Zurechnungszeit nicht, d.h. die "geschenkte Zeit bis 65+". Die dürfte in Ihrer Rente mit drin sein. Somit sollten 35 Jahre eigentlich erfüllt sein - absichern können Sie das mit einer kurzen Anfrage am Montag, z.B. per Telefon.
Rentenpunkteam 13.08.2021 | 17:39
Sind denn diese zurechnungszeiten auch "Wartezeiten", die man für die SB Rente (35 Jahre) oder besonders langj. (45Jahre) benötigt? Und zählen die denn als Pflichtbeitragszeiten?
KSCam 13.08.2021 | 19:09
35 ja 45 nein
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