Hallo Erel,
Für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten ist es notwendig, dass einen Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten gestellt wird. In einer Beratung bei einer Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kann Ihnen Auskunft über die Möglichkeiten der Anrechnung von weiteren Zeiten der Kindererziehung gegeben werden. Dort ist man Ihnen auch bei der Aufnahme des Antrags behilflich.
Mit freundlichen Grüßen