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Experten-Antwort

Fehlende Kindererziehungszeiten

von Erel15.07.2024 | 19:59
286 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo,ich bräuchte ihre Hilfe Ich habe 4 Kinder ,das erste Kind ist im Ausland geboren und kam mit 2 Jahren nach Deutschland. Das zweite und dritte Kind sind hier in Deutschland geboren.Mein viertes Kind kam im Urlaub im Ausland auf die Welt.Aber alle vier Kinder habe ich hier in Deutschland erzogen.In meinem Rentenverlauf sind aber nur das zweite und dritte Kind mit angerechnet. Was kann ich tun ? Lieben Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erel,

 

Für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten ist es notwendig, dass einen Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten gestellt wird. In einer Beratung bei einer Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kann Ihnen Auskunft über die Möglichkeiten der Anrechnung von weiteren Zeiten der Kindererziehung gegeben werden. Dort ist man Ihnen auch bei der Aufnahme des Antrags behilflich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Berateram 16.07.2024 | 03:30
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin (telefonisch, in Präsenz oder per Videochat). Dabei kann man dann Einsicht in Ihren Vorgang nehmen und Sie entsprechend individuell beraten. Hier im Forum kann nur vermutet und geraten werden, was Ihnen nicht weiterhilft. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K…
Rückfragenam 16.07.2024 | 07:57
Wenn für 2 Kinder die Zeiten schon anerkannt sind, muss schon mal ein entsprechender Antrag gestellt worden sein. Das wirft aus meiner Sicht die Frage auf, ob die Zeiten für Kind 1 und 4 damals auch beantragt wurden. Falls ja, sollten Sie den damaligen Bescheid suchen. Da sollte dann eine Begründung drinnen stehen, warum für diese Kinder keine Erziehungszeiten anerkannt wurden. Falls nein, würde ich das jetzt nachholen.
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