Hallo Anita,
wie "chi" und "DRV" bereits geschrieben haben, werden die Pflichtbeiträge wegen Ihrer Pflegetätigkeit bei der Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt.
Ich habe fast 45 Jahre Pflichtbeiträge erworben. Lediglich 4 Monate fehlen, damit ich die A-Rente für besonders langjährige Versicherte beziehen kann. Seit ca. 5 Jahren pflege ich meinen Vater (PG 4) und meinen Mann (PG 3). Deshalb meine Frage, ob dann, wenn ich die 4 Monate nur noch die Pflichtpflegebeiträge habe, trotzdem diese Rente in Anspruch nehmen könnte. Wegen 4 Monaten Abschläge hinzunehmen wäre sehr bitter.
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