Hallo Jose,
Ansprechpartner für Ihre Fragestellung MUSS der spanische Rententräger sein. Dort wird das jeweils gültige spanische Recht angewandt und schlussendlich ja auch über Ihre Ansprüche (oder nicht Ansprüche) entschieden.
Auskünfte zu ausländischen Ansprüchen (wie viel, ab wann, unter welchen Bedingungen etc.) kann die Deutsche Rentenversicherung nicht geben. Diese kann nur der zuständige ausländische Träger geben.