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Experten-Antwort

Fehlende Monate für die spanischen Rentenzeiten

von Jose28.11.2019 | 15:58
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich bin Spanier und lebe seit 1987 in Deuschtland verheiratet und Kinder. Ich bin Jg 1954 und könnte laut RV Unterlagen zum 1.1.20 in Rente gehen.Ich habe unterschiedliche Zeiten in Spanien Deutschland und der Schweiz zurückgelegt.Insgesamt in Spanien 6,9 Jahre, Schweiz 1,5 Jahre, Deutschland 5,8 Jahre, danach nicht mehr und habe seit 1992 habe ich nicht mehr in die RV einbezahlt nur noch privat vorgesorgt. Nun komme ich insgesamt auf 14,2 Jahre Beiträge in die RV. Für Deutschland reicht es mit mind 5 Jahre, für Spanien sind 15 Jahre notwendig, davon sollen angeblich die letzten 24 Monate vor Rentenbeginn noch Beiträge bezahlt worden sein um Anspruch zu haben. Leider kann mir weder die spanischen Rentenberater noch hier jemand Auskunft geben, ob es Pflichtbeiträge sein müssen oder ob auch freiwillige Beiträge ausreichen, dann würde ich noch nachbezahlen und eben erst 1 Jahr später in "Rente" gehen. Kleinvieh macht ja auch Mist, warum soll ich diese Chance nicht nützen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jose,

Ansprechpartner für Ihre Fragestellung MUSS der spanische Rententräger sein. Dort wird das jeweils gültige spanische Recht angewandt und schlussendlich ja auch über Ihre Ansprüche (oder nicht Ansprüche) entschieden.

Auskünfte zu ausländischen Ansprüchen (wie viel, ab wann, unter welchen Bedingungen etc.) kann die Deutsche Rentenversicherung nicht geben. Diese kann nur der zuständige ausländische Träger geben.

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11 Antworten

Joseam 28.11.2019 | 18:05
Es geht uns auch darum, ob man freiwillige Beiträge rückwirkend bezahlt oder sich über einen minijob pflichtversichert und somit noch 2 Jahre bezahlt. Es muss doch auch in Deutschland in der RV ein spanischer RV-Experte dazu Auskunft geben können.
Joseam 28.11.2019 | 17:43
Danke für die rasche Antwort, leider bekommt man in Spanien bei den spanischen RV-Berater sehr schlechte bis falsche Auskünfte. Schwarz auf weiß haben wir nur die zwischenstaatliche Berechnung der deutschen RV aus der hervorgeht dass es zusammen 171 Monate sind. Es hätte ja sein können dass wir nicht die einzigsten sind die diese Frage stellen, und manchmal bekommt man auch eine Antwort, da bestimmt bei anderen der Fall auch so gelagert war.
Siehe hieram 28.11.2019 | 18:07
Hola Jose, vielleicht kommen Sie hier weiter: http://www.seg-social.es/wps/portal/wss/internet/FAQ/48456/48907
Jonnyam 28.11.2019 | 21:45
Dann schreiben Sie doch mal an die Spezialisten des spanischen Rechts, die sich mit der Zusammenrechnung für die spanische Wartezeit auskennen. prestaciones.inss@seg-social.es
DRVam 28.11.2019 | 20:18
Zunächst mal ist der deutsche Rententräger für unzureichende Auskünfte des spanischen Rententrägers weder zuständig noch verantwortlich. Da müssen Sie sich mit Ihren Beschwerden schon an den spanischen Rententräger wenden. In der folgenden Broschüre finden Sie ab S. 36 entsprechende Ansprechstellen. Viel Erfolg. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Joseam 28.11.2019 | 20:23
Es muss doch möglich sein in Erfshrung zu bringen ob es reicht die freiwilligen Beträge zu bezahlen oder ob man Pflichtbeiträge bezahlen muss.
Siehe hieram 29.11.2019 | 00:46
Joseam 29.11.2019 | 15:13
Zur Info, ich habe heute morgen in Spanien bei der INSS angerufen und meinen Fall zum wiederholtem Mal gschildert. Die Dame am Telefon sagte, auf gar keinen Fall ist das möglich, die Zeiten in Deutschland durch freiwillige Beiträge aufzufüllen. Bummm Dann hat sie mich an eine weitere Dame weiterverbunden, der habe ich den Fall auch gechildert, die sagte, es ist egal wie man die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, Hauptsache sie sind in den letzten 15 Jahren für 24 Monate bezahlt worden. Bumm Jetzt 2 Aussagen aus dem gleichen Institut.. Jetzt bin ich genauso schlau wie vorher..
Siehe hieram 29.11.2019 | 15:59
Zitat von Jose anzeigen
Hmmm…. da es sich aber um ergänzende Zahlungen zur spanischen Versicherung handelt, kann Ihnen auch hier keiner verbindlich sagen, wie es gehandhabt wird. In dem letzten Link, den ich Ihnen geschickt habe, geht es um Sondervereinbarungen, die mit der spanischen Versicherung aus verschiedenen Gründen getroffen werden können "convenios especiales". Sie wissen ja selbst am Besten, wann Ihre Zeiten dort waren und weshalb Sie aufgehört hatten und welcher Grund für Sie zutreffen könnte. Wenn man unter diesem Suchbegriff weiter googelt, findet man sogar Informationen zum Gesetz dazu und wo etwas eingezahlt werden kann. Da sollten Sie schon etwas Initiative zeigen, wobei ich auch davon ausgehe, dass Ihr Spanisch wesentlich besser ist als meines :-) buen fin de semana
am 29.11.2019 | 16:24
Es ist doch mehr als deutlich gemacht worden, dass der Deutschen Rententräger keine Aussagen zum spanischen Rentenrecht machen darf und kann. Hier absurder Weise ständig erneut zu fragen, bringt doch niemanden weiter. Sie müssen Ihre Lösung schon in Spanien suchen, so unbefriedigend das auch für Sie sein mag. Wenn man merkt wie unzuverlässig andere Staaten sind, lernt man auch die deutsche Bürokratie mehr zu schätzen.
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