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Experten-Antwort

Fehlende Nachweise zu abgeführten Rentenbeiträgen - früherer Arbeitgeber reagiert nicht

von Karin Waldeck29.01.2026 | 11:16
408 Ansichten
5 Antworten

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Liebe Rentenexperten, hier eine kurze Frage zum weiteren Vorgehen: Mein Mann (Akademiker) ist erst 50, aber wir haben im letzen Renten-Versicherungsverlauf festgstellt, dass ihm 18 Monate im Versicherungsverlauf fehlen. (2007-2008 nach Aufnahme einer neuen Beschäftigung - spätere Zeiten beim gleichen Arbeitgeber sind dann enthalten. Beschäftigung endet 2011). Aufgrund eines persönlichen, unglücklichen Umstandes hat er keinerlei schriftliche Unterlagen, Lohnzettel, o.ä. mehr zu diesem Arbeitsverhältnis, die bei der RV ggf. als Nachweise genügen würden) Nach einem ersten Telefonat mit der RV haben wir den früheren Arbeitgeber angeschrieben und um Unterlagen gebeten - zuletzt mit Einschreiben + Frist. Keine Reaktion. Wie sollen wir weiter vorgehen? Gleich über einen Rechtsanwalt gehen? Oder die für den Einzug zuständige Kasse (lt. RV: AOK Nordost) anschreiben? Oder schriftlich die RV um Klärung bitten. Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort: Mit besten Grüssen, Karin Waldeck

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Frau Waldeck,

bitte wenden Sie sich an die AOK Nordost-die Einzugsstelle der Rentenversicherungsbeiträge-und bitten um eine Bestätigung für die fehlende Zeit.

Die Antwort der Krankenkasse leiten Sie dann an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

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4 Antworten

Pegasusam 29.01.2026 | 11:20
Die damalige Krankenkasse anschreiben. Nicht gleich mit dem Anwalt um die Ecke kommen! Das lässt sich mit Sicherheit klären.
Karin Waldeckam 29.01.2026 | 11:23
Mein Mann ist privat krankenverischert - daher wurden die RV-Beiträge wohl über die AOK Nordost abgeführt. (damaliges Arbeitsverhältnis in Berlin) Klären die Krankenkassen das erfahrungsgemäss?
Fehlende Meldungam 29.01.2026 | 11:39
Die Krankenkasse hat die Möglichkeit, den ehemaligen Arbeitgeber um Übermittlung der ggf fehlenden Meldungen zur Sozialversicherung zu bitten bzw zu erinnern. Sie können die zuständige Krankenkasse darum bitten.
Karin Waldeckam 29.01.2026 | 12:14
Alles klar - dann schreiben wir zunächst die Krankenkasse an mit der Bitte um Klärung. Allen ganz herzlichen Dank für die Hinweise! Mit besten Grüssen, Karin Waldeck
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