Hallo Silvia Haßelbusch,
Klugpuper hat mit seiner Antwort schon recht. Zum Nachweis der Beschäftigung reicht das Arbeitszeugnis, zum Nachweis der Rentenbeitragszahlung während dieser Beschäftigung reicht das Arbeitszeugnis regelmäßig nicht. Der Sozialversicherungsnachweis für diese Zeit wäre ein ideales Nachweisdokument.
Empfehlung:
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse (oder lassen Sie den Rententräger bei Ihrer damaligen Krankenkasse ermitteln). Die Krankenkasse ist Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungbeitrag (auch den RV-Beitrag). Hierüber kann häufig eine Rentenbeitragszahlung belegt werden, womit diese Beschäftigung dann auch zu Ihren Rentenjahren zugefügt werden kann.