Hallo Flo,
wie oben schon gesagt, nur wenn aktiv tätig geworden/und hierbei eine (nachweislich) falsche Information erfolgt ist.
Verletzung einer 'Informationspflicht' der DRV, hier: keine Renteninformation erhalten, eher auch/gar nicht, da ab 27 ff. der DRV gar nicht die Pflichtbeitragszeiten (erforderlichen 60 Monate) bekannt waren - und so die 'Maschine' auch keine Renteninformation automatisch ausspucken konnten.
Eigene Informationspflicht-/Nachfrage vernachlässigt?
JA, da würde ich ansetzten, WARUM ZUM TEUFEL denn 2013 nicht einfach der Gang auf's Amt/zur DRV, um mal die Hintergründe/Bedingungen für eine EMRT zu hinterfragen UND DANN die bisher nicht erfassten/geltend gemachten Kindererziehungszeiten ins Spiel/ins eigene Rentenkonto, zu bringen??? Parallel werden Sie doch auch - sofern versicherungspflichtig Beschäftigter - regelmäßig eine Renteninformation bekommen haben ...und sich nie gefragt haben "warum denn meine Frau nicht?".
Das betrifft alle anderen möglichen (Sozial)Leistungen auch,
warum wurde ich nicht über Ansprüche auf:
- Wohngeld/Lastenzuschuss
- Grundsicherung, HLU, ALG 2/1, Blindengeld ...Dutzende andere
- die Paybackkarte, Pfandbon für Recycling-Glas/-Dosen …
– Zuschüsse für einbruchssichere Maßnahmen im Schrebergarten + Solar auf dem Vogelhäuschen
informiert?
Selbstinformation zuerst! Die DRV kann nicht 40 Mio aktiv Versicherten jeweils einen persönlichen Berater/Beobachter an die Seite stellen ;-)
Okay, "dumm gelaufen" ...daher aktuell Blick nach vorn orientiert: was geht jetzt?!
Ein weit zurückliegender Rentenfall/Beginn der EM, führt nicht zu einer Nachzahlung der Rente. Andererseits der Vorteil, dass bei 'verspäteter' Antragstellung das aktuelle Rentenrecht anzuwenden ist UND DAMIT eine deutliche längere Zurechnungszeit bei der EMRT anzurechnen ist = höhere EMRT, als 2013 möglich gewesen wäre.
Gruß
w.