Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

fehlende Renteninformation = Beratungsfehler?

von Flo03.03.2021 | 09:51
110 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebe ExpertInnen, meine Frau ist 38 Jahre alt und hat mittlerweile Pflegegrad 4, sie ist bettlägerig. Wir haben 2 Kinder und die Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine teilweise EM-Rente wären schon 2013 gegeben gewesen, das habe ich bereits prüfen lassen. Am Stichtag Ihres 27. Geburtstags wären auch die Pflichtversicherungszeiten sowie die 3/5 Regelung erfüllt gewesen. Da sie jedoch bis heute nie Post von der RV bekommen hat wussten wir nicht das ihr überhaupt eine EM-Rente zusteht. Laut Information bei der DRV wird diese Information aber jährlich verschickt wenn die Zeiten erfüllt sind und der Versicherte 27 Jahre alt ist. Liegt ihrer Meinung nach dadurch ein Beratungsfehler vor, so dass wir noch 4 Jahre rückwirkend ihre EM-Rente beantragen können oder sehen sie das als aussichtslos an? Viele Grüße Flo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Flo,

ab dem 27. Lebensjahr erhalten Sie Jahr für Jahr von uns Ihre persönliche Renteninformation mit dem aktuellen Stand Ihrer erworbenen Rentenansprüche. Die Renteninformation beinhaltet eine Darstellung der bisher gezahlten Beiträge sowie die Angabe der Höhe der bislang erworbenen Rentenanwartschaften, sowohl für eine Rente wegen Alters als auch für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Warum Ihre Frau noch nie Post erhalten hat, lässt sich an dieser Stelle nicht nachvollziehen.

Für eine Anspruchsprüfung lege ich Ihnen, eine persönliche (bzw. telefonische) Beratung ans Herz.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

18 Antworten

egal (der Erste)am 03.03.2021 | 11:13
Ihr Wissen ist richtig. Eine Renteninformation kann nur erstellt werden, wenn der Inhalt des Rentenkontos überhaupt einen Rentenanspruch hergibt. Ein Beratungsfehler ist bei bislang 6 Monaten gespeicherte Versicherungszeiten beim besten Willen nicht zu erkennen. Nur weil Geburten vermerkt sind, bedeutet dies noch lange nicht, dass auch Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anzuerkennen sind. Hierfür ist eine Antragstellung (bei welcher diverse für eine Anerkennung solcher Zeiten relevante Sachverhalte abgefragt werden) erforderlich. Es bestand bislang also überhaupt noch keine Möglichkeit der Erstellung einer Renteninformation.
Floam 03.03.2021 | 10:43
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Frage warum sie keine erhalten hat konnte mir am Telefon auch nicht beantwortet werden, zumal schon Versicherungszeiten erfasst waren, sowohl von einer 6-monatigen Tätigkeit als auch von den Kindern. Daher ja die Frage ob es sich dabei um einen Beratungsfehler handeln könnte. Sie wurde ja nicht aktiv falsch beraten, aber meiner Meinung nach fehlte Ihr ja jede Grundlage überhaupt einen Antrag zu stellen.
Miraam 03.03.2021 | 11:03
Meines Wissens werden die Zeiten für die Kinder nicht automatisch in das Rentenkonto übertragen, sondern erst nach einer Kontoklärung.
Floam 03.03.2021 | 11:30
Hallo, danke für die weiteren Informationen. So wie ich das bisher verstanden hatte werden die Geburten automatisch der RV gemeldet, aber nach ihrer Aussage hier Zählen die Zeiten dann wohl nur wenn man dies extra beantragt? Wer soll sowas als Laie denn wissen? Und wie hätte sie von der Kontenklärung erfahren sollen wenn sie kein Anschreiben erhält?
egal (der Erste)am 03.03.2021 | 11:36
Ich frage mich, woher die Menschen früher erfahren haben, dass sie einen Rentenanspruch haben... Oder wie die Menschheit allgemein so lange überleben konnte...
Floam 03.03.2021 | 11:40
Zitat von ausprobieren anzeigenausblenden
Ja, das ist alles soweit richtig, aber manchmal sieht man auch den Wald vor lauter Bäumen nicht und kommt nicht auf die Idee etwas zu beantragen weil man davon ausgeht das es einem eh nicht zusteht, das ist dann die eigene Dummheit. Der Rentenantrag wird auch gestellt und damit dürfte es auch klappen, mir ging es ja hauptsächlich um das Rückwirkende. Das die Kindererziehungszeiten separat beantragt werden müssen wusste ich bis gerade auch nicht. Wobei mir sich der Sinn nicht erschließt das Städte und Gemeinden die Geburten bei der RV melden wenn sie den Eltern nicht zugeordnet werden.
Floam 03.03.2021 | 11:41
Völlig überflüssiger Kommentar. Gut das Sie in Ihrem Leben noch keinen Fehler gemacht haben, herzlichen Glückwunsch dazu.
ausprobierenam 03.03.2021 | 11:23
Meine persönliche Meinung: Renteninformationen gibt es erst seit 2002. Auch davor haben es die Leute geschafft, Rentenanträge zu stellen. Sogar zu Zeiten, als man nicht alle Sozialleistungen des Staates im Internet googeln konnte. Von daher hängt das Stellen eines Rentenantrags nicht von einer Renteninformation ab. Außerdem verstehe ich unter Beratungsfehler, dass entweder eine falsche Auskunft erteilt wurde oder ein eindeutig bestehender Leistungsanspruch vom Berater übersehen und nicht darauf hingewiesen wurde. Das ist bie Ihrer Frau ja anscheinend auch nicht der Fall. Von daher kann ich im Fehlen der Renteninformation keinen Beratungsfehler erkennen. Dadurch sollten Sie sich aber nicht abhalten lassen, trotzdem einen Rentenantrag zu stellen. Zum einen ist die Frage, wann der Versicherungsfall denn eingetreten ist. Vielleicht wird er so gelegt, dass doch ein Rentenanspruch besteht. Zum anderen ist meine Meinung bzgl. des sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruchs nicht unbedingt die maßgebliche. Vielleicht sieht der Sachbearbeiter oder im Ernstfall ein Richter das anders.
Floam 03.03.2021 | 13:09
Zitat von Valzuun anzeigenausblenden
Vielen Dank für diese Ausführung, ich denke damit ist alles wesentliche dazu gesagt.
Valzuunam 03.03.2021 | 12:13
Ein Beratungsfehler i.S.d. sozialrechtlichen Herstellungsanspruches kann nur auf einer falschen Auskunft - auf konkrete Nachfrage (die hier ja nicht vorlag) oder - bei der wenn bei der konkreten Bearbeitung in einer anderen Angelegenheit auf eine a) vollkommen offensichtliche Option die b) ein verständiger Mensch auch nutzen würde nicht hingewiesen wurde. Da her wohl nie eine konkrete Bearbeitung stattfand (selbst der automatische Versand einer Renteninfo setzt dies nicht voraus) -und selbst wenn für den Sachbearbeiter die vorliegende Erwerbsminderung kaum offensichtlich gewesen sein dürfte- fällt auch diese Option aus. Es wäre daher -insbesondere rechtlich gesehen- an Ihrer Frau gewesen sich über einen solchen Anspruch Gedanken machen und sich zu erkundigen. Unsere Rechtsordnung verlangt nicht alles zu wissen, im Grundsatz wohl aber sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern. Dabei geht es wohlgemerkt nicht um "Schuld". Alle Versicherten immer wieder (jährlich?) auf alle eventuellen, in den meisten Fällen fernliegenden, Gestaltungsmöglich hinzuweisen geht weit über die Pflichten der Rentenversicherung hinaus, und wäre auch praktisch unmöglich. Eine rückwirkende Rentengewährung dürfte nach Ihrer Schilderung nicht möglich sein. Wenn Sie möchten, googeln Sie Urteile im Zusammenhang mit einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch - dann füllt sich die viele Theorie mit Leben.
Schadeam 03.03.2021 | 13:10
Wobei mir sich der Sinn nicht erschließt das Städte und Gemeinden die Geburten bei der RV melden wenn sie den Eltern nicht zugeordnet werden. Der Sinn erschließt sich eigentlich schon wenn man bedenkt dass eben nicht nur die Geburt eines Kindes über die Erziehungszeit entscheidet, sondern auch die 3 jährige Erziehung, der Ort an dem Mutter und Kind leben, der Status der Person, etc. Und all das muss geprüft werden und dafür gibt es nunmal Anträge und Prüfverfahren. Probleme sind: Mutter ist Beamtin und somit von der Kindererziehung ausgeschlossen. Erziehung nur teilweise in D, wenn Eltern auswandern Tod eines Kindes in den ersten 3 Jahren Adoptionen und Pflegeverhältnisse Wahlrecht zwischen Mutter und Vater Mutter ist im Asylverfahren u.v.m.
egal (der Erste)am 03.03.2021 | 13:11
, Habe ich an keiner Stelle behauptet. Mir sind in meinem Leben tatsächlich schon mehrere Fehler passiert. Ich versuche aber nicht krampfhaft, andere dafür verantwortlich zu machen. Insbesondere dann nicht mehr, wenn ich bereits darauf hingewiesen wurde, dass dem eben nicht so ist!
Floam 03.03.2021 | 13:44
Völlig überflüssiger Kommentar. Gut das Sie in Ihrem Leben noch keinen Fehler gemacht haben, herzlichen Glückwunsch dazu.
, Habe ich an keiner Stelle behauptet. Mir sind in meinem Leben tatsächlich schon mehrere Fehler passiert. Ich versuche aber nicht krampfhaft, andere dafür verantwortlich zu machen. Insbesondere dann nicht mehr, wenn ich bereits darauf hingewiesen wurde, dass dem eben nicht so ist!
Das einzig krampfhafte ist ihr Versuch der Interpretation meine Nachfrage als krampfhaft darzustellen. Narz.
Franzam 03.03.2021 | 13:53
Wobei mir sich der Sinn nicht erschließt das Städte und Gemeinden die Geburten bei der RV melden wenn sie den Eltern nicht zugeordnet werden. Der Sinn erschließt sich eigentlich schon wenn man bedenkt dass eben nicht nur die Geburt eines Kindes über die Erziehungszeit entscheidet, sondern auch die 3 jährige Erziehung, der Ort an dem Mutter und Kind leben, der Status der Person, etc. Und all das muss geprüft werden und dafür gibt es nunmal Anträge und Prüfverfahren. Probleme sind: Mutter ist Beamtin und somit von der Kindererziehung ausgeschlossen. Erziehung nur teilweise in D, wenn Eltern auswandern Tod eines Kindes in den ersten 3 Jahren Adoptionen und Pflegeverhältnisse Wahlrecht zwischen Mutter und Vater Mutter ist im Asylverfahren u.v.m.
Vielen Dank, das sind Dinge die man wohl eher bedenkt wenn man im Thema ist. Als Antragsteller sieht man ja erstmal seine eigene Sichtweise und Situation und hat dementsprechend Unverständnis dafür.
Da wäre die Welt voller Beratungsfehler, denn die Behörden schreiben einen selten an(bei der Grundrente soll es wohl so sein), aber ansonsten muss man Alg 1 oder 2,Wohngeld,Renten beantragen. Wer das nicht macht, geht leider leer aus.
egal (der Erste)am 03.03.2021 | 14:28
Zitat von Flo anzeigenausblenden
Nur mal so zum Ablauf: Sie stellen eine Anfrage (Ihre Sichtweise darin ist zunächst durchaus nachvollziehbar). Sie erhalten darauf Antworten, warum Ihre Sichtweise nicht so richtig zutrifft. (u. a., warum z. B. Kindererziehungszeiten NICHT automatisch berücksichtigt werden können) Sie bemängeln ANSCHLIESSEND erneut, dass diese Zeiten nicht maschinell berücksichtigt werden. Man könnte jetzt eine weitere Diskussion zur Krampfhaftigkeit führen. Ich hab dazu aber keine Lust.
W°lfgangam 03.03.2021 | 15:17
Zitat von Flo anzeigenausblenden
Hallo Flo, wie oben schon gesagt, nur wenn aktiv tätig geworden/und hierbei eine (nachweislich) falsche Information erfolgt ist. Verletzung einer 'Informationspflicht' der DRV, hier: keine Renteninformation erhalten, eher auch/gar nicht, da ab 27 ff. der DRV gar nicht die Pflichtbeitragszeiten (erforderlichen 60 Monate) bekannt waren - und so die 'Maschine' auch keine Renteninformation automatisch ausspucken konnten. Eigene Informationspflicht-/Nachfrage vernachlässigt? JA, da würde ich ansetzten, WARUM ZUM TEUFEL denn 2013 nicht einfach der Gang auf's Amt/zur DRV, um mal die Hintergründe/Bedingungen für eine EMRT zu hinterfragen UND DANN die bisher nicht erfassten/geltend gemachten Kindererziehungszeiten ins Spiel/ins eigene Rentenkonto, zu bringen??? Parallel werden Sie doch auch - sofern versicherungspflichtig Beschäftigter - regelmäßig eine Renteninformation bekommen haben ...und sich nie gefragt haben "warum denn meine Frau nicht?". Das betrifft alle anderen möglichen (Sozial)Leistungen auch, warum wurde ich nicht über Ansprüche auf: - Wohngeld/Lastenzuschuss - Grundsicherung, HLU, ALG 2/1, Blindengeld ...Dutzende andere - die Paybackkarte, Pfandbon für Recycling-Glas/-Dosen … – Zuschüsse für einbruchssichere Maßnahmen im Schrebergarten + Solar auf dem Vogelhäuschen informiert? Selbstinformation zuerst! Die DRV kann nicht 40 Mio aktiv Versicherten jeweils einen persönlichen Berater/Beobachter an die Seite stellen ;-) Okay, "dumm gelaufen" ...daher aktuell Blick nach vorn orientiert: was geht jetzt?! Ein weit zurückliegender Rentenfall/Beginn der EM, führt nicht zu einer Nachzahlung der Rente. Andererseits der Vorteil, dass bei 'verspäteter' Antragstellung das aktuelle Rentenrecht anzuwenden ist UND DAMIT eine deutliche längere Zurechnungszeit bei der EMRT anzurechnen ist = höhere EMRT, als 2013 möglich gewesen wäre. Gruß w.
Floam 03.03.2021 | 17:11
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
W°lfgang schrieb

Hallo Flo,

wie oben schon gesagt, nur wenn aktiv tätig geworden/und hierbei eine (nachweislich) falsche Information erfolgt ist.

Verletzung einer 'Informationspflicht' der DRV, hier: keine Renteninformation erhalten, eher auch/gar nicht, da ab 27 ff. der DRV gar nicht die Pflichtbeitragszeiten (erforderlichen 60 Monate) bekannt waren - und so die 'Maschine' auch keine Renteninformation automatisch ausspucken konnten.

Eigene Informationspflicht-/Nachfrage vernachlässigt?

JA, da würde ich ansetzten, WARUM ZUM TEUFEL denn 2013 nicht einfach der Gang auf's Amt/zur DRV, um mal die Hintergründe/Bedingungen für eine EMRT zu hinterfragen UND DANN die bisher nicht erfassten/geltend gemachten Kindererziehungszeiten ins Spiel/ins eigene Rentenkonto, zu bringen??? Parallel werden Sie doch auch - sofern versicherungspflichtig Beschäftigter - regelmäßig eine Renteninformation bekommen haben ...und sich nie gefragt haben "warum denn meine Frau nicht?".

Das betrifft alle anderen möglichen (Sozial)Leistungen auch,

warum wurde ich nicht über Ansprüche auf:

- Wohngeld/Lastenzuschuss

- Grundsicherung, HLU, ALG 2/1, Blindengeld ...Dutzende andere

- die Paybackkarte, Pfandbon für Recycling-Glas/-Dosen …

– Zuschüsse für einbruchssichere Maßnahmen im Schrebergarten + Solar auf dem Vogelhäuschen

informiert?

Selbstinformation zuerst! Die DRV kann nicht 40 Mio aktiv Versicherten jeweils einen persönlichen Berater/Beobachter an die Seite stellen ;-)

Okay, "dumm gelaufen" ...daher aktuell Blick nach vorn orientiert: was geht jetzt?!

Ein weit zurückliegender Rentenfall/Beginn der EM, führt nicht zu einer Nachzahlung der Rente. Andererseits der Vorteil, dass bei 'verspäteter' Antragstellung das aktuelle Rentenrecht anzuwenden ist UND DAMIT eine deutliche längere Zurechnungszeit bei der EMRT anzurechnen ist = höhere EMRT, als 2013 möglich gewesen wäre.

Gruß

w.

(...)Beratungsfehler (...) Sie wurde ja nicht aktiv falsch beraten, aber meiner Meinung nach fehlte Ihr ja jede Grundlage überhaupt einen Antrag zu stellen.
Hallo Flo, Eigene Informationspflicht-/Nachfrage vernachlässigt? Parallel werden Sie doch auch - sofern versicherungspflichtig Beschäftigter - regelmäßig eine Renteninformation bekommen haben ...und sich nie gefragt haben "warum denn meine Frau nicht?". Selbstinformation zuerst! Die DRV kann nicht 40 Mio aktiv Versicherten jeweils einen persönlichen Berater/Beobachter an die Seite stellen ;-) Okay, "dumm gelaufen" ...daher aktuell Blick nach vorn orientiert: was geht jetzt?! Ein weit zurückliegender Rentenfall/Beginn der EM, führt nicht zu einer Nachzahlung der Rente. Andererseits der Vorteil, dass bei 'verspäteter' Antragstellung das aktuelle Rentenrecht anzuwenden ist UND DAMIT eine deutliche längere Zurechnungszeit bei der EMRT anzurechnen ist = höhere EMRT, als 2013 möglich gewesen wäre. Gruß w.
Hallo Wolfgang, danke für die Ausführung - und ja, das haben wir selbst verbockt. Ich versteh auch die Aufregung von manch anderem hier nicht, ich möchte doch nur wissen ob das rechtlich anzuwenden ist, oder nicht. Nachdem was du und auch alle anderen sagen ist es rechtlich nicht anzuwenden - das ist doch okay für mich, wie du sagst, nach vorne schauen. Nach dem WARUM kann man natürlich fragen, das lag auch an der damaligen Situation, da hat man mit den Belastungen / Krankheiten halt keinen Kopf für, einige Male Notaufnahme, Kliniken, niemand weiß was ist, jemand muß sich um die Kinder kümmern, etc... das zog sich über Jahre bis dann mal eine Diagnose kam. Wir sind ja damals auch finanziell zurecht gekommen. Und ja, ich habe natürlich meinen Rentenbescheid erhalten. Da hat sich für uns nie die Frage gestellt warum sie keinen bekommt sondern das war einfach die Tatsache und wir sind davon ausgegangen das ihr keine Rente zusteht - denn sonst hätte sie ja einen Bescheid bekommen, genau wie ich auch, denn ich hab meinen ja auch nicht beantragt - im Nachhinein sehr dumm von uns, ganz klar. Und natürlich kann nicht jeder einen Berater an die Seite gestellt bekommen, das ist auch etwas plakativ dargestellt... Aber wo wäre das Problem einer jährlichen Information an ALLE Versicherten... Am Mehraufwand für Porto sollte es doch nicht scheitern ;) Danke und Gruß Flo
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026