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Experten-Antwort

fehlende rv-pflichtbeiträge für em-rente

von gabi16.10.2010 | 21:09
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3 Antworten

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guten abend, liebe forenleser und -mitglieder, bin ab 2006 im alg2-bezug gewesen und vom amtsarzt im feb. 2008 als voll erwerbsgemindert für 6 monate, aber nicht auf dauer deklariert worden. meine damalige fallmanagerin hat mich unter sanktionsandrohung in den em-rentenantrag gezwungen, obwohl ,wie ich erst viel später erfuhr, die versicherungsrechtlichen voraussetzungen nicht gegeben waren (es fehlen 12 monate pflichtbeiträge). die fm hatte aber meinen aktuellen versicherungsverlauf vorliegen. die em-rente wurde natürlich abgelehnt und sofort landete ich damals mit meinem 15jährigen sohn im sozialgeld. natürlich wurden dann keine rv-pflichtbeiträge mehr entrichtet. als mein sohn aus der bg wegen ausbildungsbeginn fiel, landete ich im sgb 12, 3. kapitel. die sb forderte ein gutachten vom rententräger an und daraus resultiert, dass ich ab sept. 09 befristet voll erwerbsgemindert bin. inzwischen bin ich äußerst interessiert daran, meine em-rente zu erhalten, weil mich hartz4 noch kränker macht und ich mir habe ausrechnen lassen vom drv, dass ich über dem sozialhilfesatz liege. das sozialamt hätte mir die fehlenden 12 monate als freiwillige rv-beiträge nachgezahlt, aber die gelten nicht, es müssen pflichtbeiträge sein. kann ich erfolg haben, wenn ich die arge anschreibe, dass sie mir die 12 monate für die vergangenheit nachzahlen auf mein rv-konto? hätte nicht erst auch der rv-träger ein gutachten machen müssen? ich danke euch für eure antworten evtl. mit paragraphen versehen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Ablehnung der Rente wegen Erwerbsminderung zum damaligen Zeitpunkt war leider in Ordnung, da die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen. Diese Voraussetzungen liegen nur dann vor, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge (36 Monate) vorliegen. Es gelten also nur Pflichtbeiträge und keine freiwilligen Beiträge.

Die fehlenden 12 Monate Pflichtbeiträge konnten bzw. können somit nicht als freiwillige Beiträge eingezahlt werden. Für den Anspruch auf Grundsicherung über den Sozialhilfeträger war nur maßgebend, dass Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert waren. Deshalb wurde damals ein Gutachten über den Rentenversicherungsträger angefordert. Die Grundsicherung ist keine Rente bzw. begründet keinen Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird aus Steuermitteln finanziert.

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2 Antworten

W*lfgangam 16.10.2010 | 21:43
Hallo gabi, manche Fallmanager scheinen einfach zu blöd, VORHER, vor Aufforderung zur EM-Rente die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen mal abzuklären - und dann wenigstens so lange zu warten, bis die 36 Monate erreicht und mit einer 'Schamfrist' (ich sag mal 6 Monate) überschritten sind, um wenigstens halbwegs Erfolg zu haben für ne EM-Rente - aus Sicht ARGE. > ab sept. 09 befristet voll erwerbsgemindert bin. Tja, da ist der Zug für eine EM-Rente leider abgefahren. Sept 2009 wird wohl das Datum zur Feststellung der EM für die Grundsicherung gewesen sein. Bis zu diesem Datum bekommen Sie die erforderlichen 36 Monate Pflichtbeiträge nicht mehr - auch nicht rückwirkend (und das Sozialamt sollte wissen, das freiwillige Beiträge hier nicht helfen ....oder sie fragen kurz im Nebenzimmer nach und lassen sich aufklären ;-) > kann ich erfolg haben, wenn ich die arge anschreibe, dass sie mir die 12 monate für die vergangenheit nachzahlen auf mein rv-konto? Nein, warum auch ? Die ARGE hat nur ihre 'Pflicht' getan und Sie wegen Nichtvermittelbarkeit 'ausgesondert' - der Amtsarzt hat es so entschieden, da kann die Fallmanagerin nichts für. Mit Ende bei der ARGE enden auch die Pflichtbeiträge. > hätte nicht erst auch der rv-träger ein gutachten machen müssen? Hat er doch - nachdem die Grundsicherung das in die Wege geleitet hat ...und positiv entschieden. Die ARGE beteiligt nicht die Rentenversicherung, für die reicht Amtsarzt. gabi, leider ist alles richtig gelaufen, wie in diesen 'Fällen' so üblich. Einzige Chance für Sie, gegen das DRV-Gutachten anzugehen (ich bin nicht EM) ...aber genau das wollen Sie ja, auch wenn der zeitliche Ablauf nicht passt und nun Grundsicherung statt EM-Rente läuft. (Für Rechtsmittel gegen das DRV-Gutachten/Grundsicherung wäre es auch etwas spät!) Gruß w.
KSCam 17.10.2010 | 16:33
Ich möchte W*olfgang bestätigen. Gabi, Sie haben keine Chance auf die Rente. Blöd für Sie ist natürlich, dass "Sie zu früh voll erwerbsgemindert" wurden, als die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente noch nicht erfüllt waren. Aber dafür kann Ihre Fallmanagerin nun wirklich nichts, oder? Die hat Sie wohl nicht grundlos zum "Amtsarzt" geschickt, denn kein ALG II Empfänger, der beim Amt angibt, dass er "gesund sei und jede Arbeit machen kann", wird zum Amtsarzt geschickt. Das wird nur der Teil der Kundschaft, die immer, "wenn es nach Arbeit und Vermittlung riecht" einen gesundheitlichen Grund fürs Nichtarbeiten haben..... So gesehen haben Sie sich im Vorfeld wohl auch nicht kundig gemacht, bzw. sich nicht unbedingt clever verhalten oder halt einfach Pech gehabt, dass Sie zu früh erwerbsunfähig wurden. Die einzige Möglichkeit, die Sie haben, ist: Sie werden gesund, arbeiten und zahlen Pflichtbeiträge und werden nach mehr als 3 Jahren (durch eine neue Krankheit) erneut erwerbsgemindert - aber so etwas kann man nicht planen. :-)
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