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Experten-Antwort

Fehlende Zeit vom Krankengeld im Versicherungskonto

von Erich Ahrndt09.03.2023 | 11:28
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5 Antworten

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Ich habe im Jahr 2001 vom 01.01.-13.07.2001 und vom 22.07.-05.08.2001 Arbeitslosengeld I bezogen. Das Ganze ist auch in meinem Rentenkonto gespeichert. Für den ersten Zeitraum mit 4928 DM, für den zweiten Zeitraum mit 343 DM. Für die Zwischenzeit vom 14.07.-21.07.2001 habe ich keine Nachweise mehr, dass ich Krankengeld bezogen habe. Meine Krankenkasse kann aber den Krankengeldbezug bestätigen, allerdings nicht mehr die Höhe. Von der Rentenversicherung bekam ich die Auskunft, dass man das Ganze durch Glaubhaftmachung trotzdem anerkennen kann. Meine Frage, damit ich das Ganze dann auch nachvollziehen kann: Wenn doch die Höhe nicht mehr bekannt ist vom Krankengeld, was wird dann gespeichert? Welcher Betrag wird auf welcher Grundlage (Gesetz) herangezogen? Über konstruktive Antworten würde ich mich freuen. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erich Ahrndt,

für die Höhe der zu zahlenden Beiträge ist nicht die Höhe des Krankengeldes, sondern die nach § 166 SGB VI zu bestimmende Beitragsbemessungsgrundlage maßgebend. Diese beträgt 80% des der Leistung (hier Krankengeld) zugrundeliegenden Arbeitsentgelts. Diese Regelung gilt auch für die Beitragsbemessung des Arbeitslosengeldes. Die Beitragsbemessungsgrundlagen des Krankengeldes und des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes werden insoweit gleich hoch sein.

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4 Antworten

Paulam 09.03.2023 | 11:46
Hallo, eine kurze Nachfrage. Waren Sie während des Krankengeldbezuges privat krankenversichert? MfG
Erich Ahrndtam 09.03.2023 | 11:48
Nein, ich war gesetzlich krankenversichert.
Abschlägeam 09.03.2023 | 12:01
Hmm... wenn Die KK Ihnen bestätigt, haben Sie ja einen Nachweis und die 'Lücke' ist weg. Ansonsten ist die Woche beitragsrechtlich wohl zu vernachlässigen und dadurch, dass durch ALGI vorher und nachher Pflichtbeiträge bezahlt wurden, gelten die Monate auch für irgendwelche Wartezeiten. Zum 'Schätzen' können Sie Ihren damaligen ALG-Bescheid heranziehen, da steht, wie das ALG-Geld berechnet wurde. Und das KG war Brutto dann entsprechend. Wenn Sie diesen Bescheid also auch noch haben, dann fügen Sie einfach eine Kopie mit 'vorher-nachher' bei. Ihre zuständige DRV macht dann schon was draus :-)
Mondkindam 09.03.2023 | 11:52
Gespeichert wird nicht das gezahlte Krankengeld, sondern 80 % des dem Krankengeld zugrunde liegenden Entgeltes. Da Sie vorher ALG bezogen haben, wurde das KG in Höhe des ALG gezahlt. Daher kann für die Zeit des KG-Bezuges auf die dafür gemeldeten beitragspflichtigen Einnahmen zurückgegriffen werden.
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