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Experten-Antwort

fehlende zeiten um an 45 jahre zu kommen

von H P M16.09.2014 | 13:06
1259 Ansichten
4 Antworten

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gibt es möglichkeiten der nachzahlung bzw. der eigenzahlung ( ab sofort) ? bin 60 jahre seit 01.02.11 halber eu rentner werden die 43 monate zurechnungszeiten berücksichtigt ? wird die halbe eu rente nachdem 60 lebensjahr auch verrechnet ? mir fhelen ca. 26/30 monate um an die 45 jahre zu kommen + mit 63 + in rente zu gehen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo H P M,

eine Nachzahlung, um evtl. Lücken in der Vergangenheit zu schließen, besteht nicht. Derzeit können Sie nur ab 01.01.2014 rückwirkend frw. Beiträge entrichten, soweit diese Monate nicht bereits mit Beitragszeiten belegt sind. Sollten in der Zeit ab 01.01.14 Anrechnungszeiten liegen (z. B. Alo ohne Leistungsbezug), führt die Zahlung frw. Beiträge nicht zur Erfüllung der Wartezeit. Bevor Sie Zahlungen leisten, ist eine Beratung angeraten.

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3 Antworten

sandraam 16.09.2014 | 16:55
Auf die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte werden u.a. NICHT angerechnet. • sämtliche Anrechnungszeiten i. S. d. §§ 58, 252, 252a SGB VI ohne Entgeltersatz-leistungsbezug i. S. d. §§ 3, 4 SGB VI, beispielsweise Anrechnungszeiten wegen - Arbeitslosigkeit/Ausbildungssuche - Krankheit/Arbeitsunfähigkeit - Schwangerschaft/Mutterschaft - Schule/Fachschule/Hochschule/ berufsvorbereitender Bildungsmaßnahme - Zurechnungszeit.
Batrixam 16.09.2014 | 20:48
Das gilt aber NUR für die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn!
DarkKnightRVam 19.09.2014 | 14:40
Hier steht ganz schön viel Quatsch...... Freiwillige Beiträge in den letzten 2 Jahren vor dem Rentenbeginn werden nur nicht berücksichtigt, wenn parallel ein Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit (§ %8 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI) liegt. Alle anderen Anrechnungszeiten spielen da keine Rolle!! Sollte eine Zahlung freiwilliger Beiträge möglich sein, können Sie bis zum Rentenbeginn die fehlenden Monate ausgleichen. Einfacher wäre die Aufnahme eines Minijobs (z. B. in irgendeinem Haushalt). Wenn Sie 1954 geboren sind können Sie dann mit 63 Jahren und 4 Monaten in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wechseln. Abschlagsfrei bekommen Sie diese Rente aber nicht, da ein kleiner Abschlag aus der halben EM-Rente bestehen bleibt! 8-)
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