Hallo H P M,
eine Nachzahlung, um evtl. Lücken in der Vergangenheit zu schließen, besteht nicht. Derzeit können Sie nur ab 01.01.2014 rückwirkend frw. Beiträge entrichten, soweit diese Monate nicht bereits mit Beitragszeiten belegt sind. Sollten in der Zeit ab 01.01.14 Anrechnungszeiten liegen (z. B. Alo ohne Leistungsbezug), führt die Zahlung frw. Beiträge nicht zur Erfüllung der Wartezeit. Bevor Sie Zahlungen leisten, ist eine Beratung angeraten.