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fehlender entgeldnachweis

von murphy07.03.2010 | 13:38
2893 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich kann über die krankenkasse nachweisen das ich angestellt war, aber leider keinen gehaltsnachweis bringen. aus dem jahre 1971-72. was tun?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sollten Sie die letzte Versicherungskarte nicht mehr finden, dann sollten Sie sich nicht lange damit aufhalten und endlich einen Kontenklärungsantrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Da Ihnen die Jahre 1971 / 1972 fehlen, wurde Ihr Konto vermutlich noch nie vollständig geklärt. Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt über die Ergänzung der beiden fehlenden Jahre hinaus zu einer umfassenden Kontenklärung. Insbesondere fehlende Schulzeiten, die spezielle Kennzeichnung von Pflichtbeiträgen als Zeiten einer beruflichen Ausbildung etc. könnten dann in diesem Kontenklärungsantrag erledigt werden.

Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, aber auch das Versicherungsamt Ihrer Heimatgemeinde oder auch Versichertenberater oder Versichertenälteste werden Ihnen beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare behilflich sein. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Beschäftigungszeit in den Jahren 1986 und 1987 muss glaubhaft sein, damit sie als Beitragszeit anerkannt werden kann. Sofern Sie in Ihren eigenen Unterlagen keinerlei Nachweise mehr haben, können Sie sich, wenn Ihr damaliger Arbeitgeber noch existiert, an diesen wenden, und sich vom ihm die Beschäftigungszeit und möglichst auch das Entgelt bescheinigen lassen. Ansonsten bleibt Ihnen die Möglichkeit bei der damaligen Krankenkasse eine Beitrags- oder Mitgliedschaftsbescheinigung anzufordern. Sollte auch dies erfolglos bleiben, kommt als letztes Mittel der Glaubhaftmachung nur noch eine Zeugenerklärung in Betracht, über deren Anerkennung die Rentenversicherung entscheidet.

Wenn Sie bisher noch keinen Kontoklärungsantrag gestellt haben, sollten Sie dies nachholen. Hilfe bei der Antragstellung erhalten sie u. a. in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder im Versicherungsamt Ihrer Heimatgemeinde.

9 Antworten

Ahaam 07.03.2010 | 13:45
Die Mitgliedschaftsbescheinigung der KK ist schon mal ein Anfang. Haben Sie noch ein Zeugnis vom damaligen Arbeitgeber, aus welchem sich die Qualifizierung und der Anspruch der Tätigkeit ableiten lassen? Gibt es die Firma noch? Schauen Sie Ihre alten Rentenunterlagen nochmals genau durch - evtl. findet sich dort noch die braune (ehem.Arbeiter) oder grüne (ehem.Angest.) Quittungskarte der Sozialversicherung (DIN A 5 - Karton) - dort stehen evtl. die beiden Jahre noch drauf - das ist der bestmögliche Beweis!
Nikolausam 07.03.2010 | 15:32
Hallo @murphy, eigentlich sollte ich meine Rute aus dem Keller holen und kräftig auf Sie einschlagen. Sie hätten es sicherlich verdient. Wie oft schon hat man Sie nach den Lücken 1971/1972 gefragt und Sie sind untätig gewesen? Aber zur Sache: @aha hat ja schon geschrieben, dass die beste Möglichkeit ist, die Original-Versicherungskarte zuhause zu suchen. Krempeln Sie den Schuhkarton oder die Zigarrenkiste um. Die Wahrscheinlichkeit das Sie die Versicherungskarte finden ist gar nicht so gering. Wenn wirklich nichts zu finden ist: waren Sie 1970 und 1973 ganzjährig beim geleichen Arbeitgeber? Ich habe es schon mehrfach erlebt dass in diesem Falle der Rentenversicherungsträger aus einem Mittel dieser Jahre für die Zeit 1971/1972 die Entgelte übernommen hat. Einen Gruß vom Nikolaus
-_-am 07.03.2010 | 21:09
Versicherungskarten waren bei Ausstellung einer neuen Versicherungskarte aufzurechnen und an den Rentenversicherungsträger zurückzugeben. In den Jahren 1971/1972 wurde von Versicherungskarten auf Versicherungsnummer und die elektronische Datenspeicherung umgestellt. Dabei wurde die letzte Versicherungskarte leider sehr oft nicht zurückgegeben. Sie sollten also bei Ihren Unterlagen danach suchen oder bei dem damaligem Arbeitgeber einmal nachfragen. Ansonsten hilft der Nachweis der Krankenkasse schon sehr. Wenn es eine durchgehende Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber war, können die angepassten Entgelte der Vor- oder Folgejahre verwendet werden. Notfalls werden die Entgelte nach Ihrer Beschäftigung aus Tabellenwerten ersetzt. Günstig wäre daher, wenn Sie möglichst weitere Nachweise beisteuern könnten, die Ihr damaliges Entgelt bzw. Ihre Qualifikation und die Art der Beschäftigung nachweisen.
Batrixam 08.03.2010 | 08:32
Mitunter liegen solche Karten auch noch in den Archiven der RV. Eine Bitte um Recherche im Archiv der zuständigen RV (je nachdem, ob damals als Angestellter oder Arbeiter gearbeitet und wo) an die bearbeitenden Sachbearbeitung richten... Lg, Batrix
Benn Harmsam 13.03.2010 | 15:04
Sehr geehrte Damen u. Herren, mir fehlen die Entgeldnachweis für die Jahre 1986 und 1987. Wo kann ich Ersatznachweise bekommen damit ich meine Rente für Schwerbehinderung mit 60 bekomme. Wenn ich diese Zeiten einreiche habe ich meine Beitragszeiten erfüllt. m.f.G. B.Harms
Schöniam 13.03.2010 | 16:40
Es gibt doch noch die Möglichkeit es über die Schine "Nachgewiesene und glaubhaft gemachte Zeiten" zu versuchen :-)
Schöniam 13.03.2010 | 23:51
Wie unten in meinem Beitrag weise ich nochmals daraufhin, dass Zeiten in denen nachgewiesen wurde, dass eine Pflichtmitgliedschaft bei einer Krankenkasse und das genaue Entgelt von damals nicht mehr zu ermitteln ist bei der DRV folgendes von statten geht: Es wird davon ausgegangen, dass Sie aufgrund Ihrer Pflichtmitgliedschaft eine Beschäftigung ausgeübt haben. Die Beiträge zur Rentenversicherung gelten als gezahlt. Die nachgewiesene Mitgliedschaftszeit wird als Versicherungszeit in Ihren Versicherungszeiten eingetragen und anhand Ihrer Tätigkeit ein Durschnittswert ermittelt der für diese Tätigkeit damals als Gehalt gezahlt wurde. Von diesem Wert werden 5/6 als Entgelt eingesetzt. Sollte während der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse Krankengeld gezahlt worden sein, wird dieser Zeitraum abgezogen. Für diesen Zeitraum gibt es dann, da es in Ihrem Fall der Zeitraum in den 70ern ist, eine Anrechnungszeit die bei einer Rentenberechnung mit einem berechneten Wert aus Ihrem Versicherungsverlauf heraus bewertet wird. Sollten Sie allerdings noch die sog. Quittungskarten von damals noch haben, so sind diese beim zuständigen Rentenversicherungsträger abzugeben, da sie Eigentum der RV-Träger sind...
-_-am 15.03.2010 | 20:09
"Schine"? Nicht korrekt! "Durschnittswert"? Nicht korrekt! ... ;-) "Von diesem Wert werden 5/6 als Entgelt eingesetzt."? Nicht korrekt! Wenn die Krankenkasse die durchgehende Beschäftigung und Beitragsentrichtung bescheinigt, wird die Zeit und das Entgelt in vollem Umfang berücksichtigt. Es handelt sich nicht um glaubhafte, sondern um nachgewiesene Beitragszeiten. SGB 6 § 256b betrifft nur die Bewertung glaubhaft gemachter Beitragszeiten. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Für Beitragszeiten in den alten Bundesländern ist § 256c SGB 6 vor allem anzuwenden, wenn eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse über die Mitgliedschaft und die Beitragszahlung zur Rentenversicherung vorliegt, die aber keine Angaben zur Höhe des beitragspflichtigen Entgelts enthält. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Für nachgewiesene Zeiten in den alten Bundesländern bis zum 31.12.1990 sind als Beitragsbemessungsgrundlage gem. § 256c Abs. 2 SGB 6 die Beträge zugrunde zu legen, die sich aus den Anlagen 1 bis 16 zum FRG für das jeweilige Kalenderjahr ergeben. Im Unterschied zu der Bewertung von glaubhaft gemachten Beitragszeiten, bei der die Tabellenwerte gem. § 256b Abs. 1 S. 9 SGB 6 nur zu fünf Sechsteln berücksichtigt werden, sind bei der Bewertung von nachgewiesenen Beitragszeiten die vollen Tabellenwerte zugrunde zu legen. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
murphyam 15.03.2010 | 21:57
Vielen Dank Ihr fleißigen Helfer, ich habe der RVA einen Brief mit Euren Empfehlungen geschickt und warte jetzt auf Antwort. Murphy
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