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Experten-Antwort

Fehler im Antragsformular

von Peter28.05.2020 | 22:26
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, ich habe im Antragsformular für eine Erwerbsminderungsrente unwissentlich einen falsche Angabe gemacht. Auf die Frage nach Zahlungen durch den Arbeitgeber habe ich ja angegeben und vermerkt, dass ich einen Krankengeldzuschuss erhalte. So steht es im Arbeitsvertrag. In der Praxis bei Beantragung des Zuschusses hat sich ergeben, das die Berechnungsformel 0 Euro Zuschuss ergibt. Umgekehrt wäre die fehlerhafte Angabe schlimmer. Sollte man den Fehler nachträglich der DRV mitteilen? Wofür wird die Info benötigt? Für die Rentenbewilligung dürfte der Punkt doch unerheblich sein? Ciao Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

zu einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit dürfen Sie im Rahmen Ihrer verbliebenen Erwerbsfähigkeit hinzuverdienen. Dabei müssen Sie bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhalten.

Die Abfrage zu erhaltenem Arbeitsentgelt unter Ziff. 9.3.1. des Vordrucks R0100 dient dabei der Klärung, ob der Rentenversicherungsträger ggf. weitere Ermittlungen zum Hinzuverdienst einleiten muss. Insoweit wäre eine Klarstellung des Sachverhalts gegenüber dem Rentenversicherungsträger zwar nicht zwingend notwendig, aber durchaus sinnvoll.

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