Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Peter,
zu einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit dürfen Sie im Rahmen Ihrer verbliebenen Erwerbsfähigkeit hinzuverdienen. Dabei müssen Sie bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhalten.
Die Abfrage zu erhaltenem Arbeitsentgelt unter Ziff. 9.3.1. des Vordrucks R0100 dient dabei der Klärung, ob der Rentenversicherungsträger ggf. weitere Ermittlungen zum Hinzuverdienst einleiten muss. Insoweit wäre eine Klarstellung des Sachverhalts gegenüber dem Rentenversicherungsträger zwar nicht zwingend notwendig, aber durchaus sinnvoll.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.