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Experten-Antwort

Fehler im Rehabericht

von Petti26.04.2013 | 21:06
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach einem Tagesklinikaufenthalt und einer medizinischen Reha sollte ich eine berufliche Reha beginnen. Beantragt wurden Vermittlungshilfen wegen einer Sozialphobie und berufliche Anpassung. Die Rehaklinik hat den Rehabericht aber sehr lasch zusammengeschrieben. Teilweise mit offensichtlich falschen Textbausteinen . So las ich was ich in der Ergotherapie gemacht habe und wie gut ich das fand. Dabei war Ergotherapie bei mir (psychosomatische Reha) gar nicht im Plan. Im Leistungsbild wird erst von leichter Tätigkeit abwechselnd im Stehen und Sitzen am höhenverstellbaren Arbeitstisch gesprochen und stündlichen Entlastungsübungen im Liegen für den Rücken. Angekreuzt ist aber mittelschwere Tätigkeit die sowohl ständig stehend, ständig sitzend und ständig gehend sein kann. Und das dann auch noch über 6 Stunden. Die Diagnose Sozialphobie wird zwar ausführlich im Bericht erläutert und damit auch die Notwendigkeit von Vermittlungshilfen begründet, aber im Deckblatt taucht die Diagnose nicht auf. Die einzige Diagnose die sich auf dem Deckblatt findet ist eine remittierte Depression, die im Bericht noch eine teilremittierte war.. Aufgrund dieses Berichtes wurde eine berufl. Reha abgelehnt. Im Widerspruchsverfahren wies ich zwar auf die offensichtlichen Widersprüche im Rehabericht hin, trotzdem beharrte man darauf, das das ausschlaggebende die Zusammenfassung ist. Was kann ich jetzt noch tun? Mit 40% Körperbehinderung, Sozialphobie und ohne Vermittlungshilfen habe ich so gut wie keine Chance wieder in eine Erwerbstätigkeit zu finden. Dabei würde ich sehr gern wieder einige Stunden arbeiten gehen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petti,

in Ihrem aktuellen Rentenverfahren wird Ihr gesundheitliches Leistungsbild anhand der vorliegenden bzw. eingereichten medizinischen Unterlagen geprüft. Daher ist es ratsam, den korrigierten Rehabericht mit einzusenden. Sollten Ihnen weitere neue medizinischen Unterlagen vorliegen, reichen Sie auch diese bei Ihrem RV-Träger ein. Nach Auswertung Ihres gesundheitlichen Leistungsbildes wird über Ihren Antrag entschieden. Dabei ist der Grundsatz "Reha vor Rente" zu berücksichtigen.

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4 Antworten

KSCam 27.04.2013 | 14:18
Wenn berufliche Maßnahmen im widerspruchsverfahren abgelehnt wurden, bleibt Ihnen lediglich die Klage. Dabei geben Sie alles an, was in Ihren Augen bisher nicht oder falsch berücksichtigt wurde. Bei der von Ihnen gegebenen Einschränkung, nämlich Sozialphobie und der Erwartung an einen Arbeitsplatz mit "stündlichen Entlastungsübungen im Liegen für den Rücken" bezweifle ich, dass Sie einen einstellungswilligen Betrieb finden werden. Wäre ich Personalchef, würde ich so einen Mitarbeiter trotz Eingliederungszuschüssen "nie im Leben einstellen". Dennoch wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, den Sie im übrigen natürlich selbst suchen müssen.
Melliam 27.04.2013 | 08:38
Hallo Petti, dass was Sie schreiben kommt mir sehr bekannt vor. Ich war 2011 in einer Reha und auch mein Entlassungsbericht war teilweise fehlerhaft und es wurden diverse Tatsachen gar nicht erwähnt. Man hört immer wieder, dass diese Berichte "schön geschrieben" werden. Bei mir ging es damals auch um eine Umschulung und die wurde aufgrund des Rehaberichtes auch erst abgelehnt. Mein Tipp: Schreiben Sie der DRV einen Beschwerdebrief und erläutern Sie in diesem Schreiben genau, welche punkte im Entlassungsbericht fehlerhaft aufgeführt sind bzw. weggelassen wurden. Anbei legen Sie ein Schreiben, in welchem Sie detailiert begründen, warum eine berufliche Reha mit Vermittlungshilfen für Sie erforderlich erscheint. Schreiben Sie detailiert, was Sie genau einschränkt, was Ihnen Angst macht und wie sich das alles äußert. Schicken Sie diese beiden Schreiben an die DRV und machen Sie sich vorab für sich eine Kopie davon. Per Einschreiben wegschicken, fertig. So hab ich es damals gemacht und habe dann doch einen Bewilligungsbescheid für die Umshulung bekommen.
margaam 27.04.2013 | 07:09
Sehr geehrte Frau Petti, Sie könnten über einen Sozialverband oder falls sie einer Gewerkschaft angehören Klage gegen diesen Widerspruch einreichen. Es wird in der heutigen Zeit sehr viel fast alles mit Widerspruch abgelehnt und viele trauen sich dann keine Klage beim Sozialgericht einzureichen. Das wissen die Rentenkassen und auch die Krankenkassen. Ich hoffe ich habe Ihnen hiermit ein Stücken weitergeholfen
Pettiam 27.04.2013 | 17:56
Danke für die Antworten. Eine Klage habe ich nicht in Erwägung gezogen, da sich das ewig hinziehen kann. Inzwischen war ein Mitarbeiter der vorbehandelnden Tagesklinik so freundlich, sich den Rehabericht anzusehen. Er hat nun schon die Richtigstellung aus fachlicher Sicht geliefert. Diese Zuarbeit kann ich jetzt verwenden. Ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, mit dem Ziel, die berufl. Reha doch noch zu bekommen. Ein sicher ungewöhnlicher Weg, aber anders gehts wohl nicht. Vielleicht klappts dann doch noch mal mit einem Job. Hauptsache man hat dort die Möglichkeit sich in wechselnden Köperhaltungen zu bewegen, dann reicht bestimmt auch die Ausgleichsgymnastik vor und nach der Arbeit. Trotzdem wundert es mich wie die RV mit viel Aufwand versucht Rehas abzulehnen statt froh über jeden zu sein der wieder als Erwerbstätiger in die Rentenkassen einzahlt.
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