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Experten-Antwort

Fehlerhaftes Leistungsbild der DRV Bund

von Rehamoni30.01.2016 | 19:46
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend!!! Mein Leistungsbild für Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist fehlerhaft. Ich habe HWS und LWS mehrfache Operationen hinter mir. Und Bewegungseinschränkungen. Sollte Zwanghaltungen, langes Stehen und laufen, heben, bücken, usw. vermeiden. Bzw. unterlassen. Es gibt Berichte davon, Röntgenbilder, Befundberichte, usw. und liegt alles bei der DRV vor. Im Leistungsbild jedoch ist von all dem nichts angekreuzt worden. Stattdessen sind Dinge angekreuzt worden, da müsste ich ja schon sehr Psychisch krank sein. Dabei habe ich ja "nur" körperliche Beschwerden. Ich habe schon versucht, dieses korrigieren zu lassen, wird aber nicht geändert. Es bleibt so wie es ist. Wie kommen die denn auf solche Ideen? Das muss doch dann begründet werden, warum dieses Leistungsbild so ist. Aber ich bekomme keine Begründung. Nun habe ich Probleme in der LTA. Ich kann aufgrund meiner körperlichen Beschwerden meinen Beruf nicht mehr ausüben und sollte eigentlich eine Umschulung bekommen. Jetzt kommt die Aussage, das ich keine bekommen werde, weil ich massive psychische Probleme haben soll. Darauf hin habe ich schriftlich drauf bestanden, das ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden muss, das diese Aussage widerlegen kann. Auch diese wird abgelehnt. Was ist dort los? Was kann ich tun? Vor das Sozialgericht ziehen? Auch die Reha Beraterin unternimmt nichts dagegen. Im Gegenteil. Die hat es so bekommen und hält sich auch an das Leistungsbild. Kann doch nicht wahr sein. Ich fühle mich entmündigt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Rehamoni,

die Bewilligung einer Leisung zur Teilhabe am Arbeitsleben liegt grundsätzlich im Ermessen des Rentenversicherungsträgers. Teilen Sie dem Rentenversicherungsträger daher Ihre konkreten Vorstellungen hinsichtlich der gewünschten Leistungen mit. Wenn eine Ablehnung erfolgt, bleibt Ihnen leider nur der Rechtweg.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Herz1952am 31.01.2016 | 12:41
Ich würde mich nicht wundern, dass, wenn Sie einen Rentenantrag stellen würden, ein ganz anderes Leistungsbild herauskommt. Ich würde sogar empfehlen, sich einen freien Renten- und Sozialberater zu nehmen, bzw. sich bei diesem vorab zu informieren welche Möglichkeiten Sie haben. Solche Berater sind auch bei Gerichten zugelassen (sollten sie sein). Ich halte sie für besser wie Anwälte im Sozialrecht, weile diese sich noch um andere Sachen kümmern müssen. Ein freier Rentenberater hat ausschließlich mit Renten und Sozialrecht zu tun. Eine Anfrage, ob er dafür zuständig ist, kostet in der Regel nichts.
Rehamoniam 31.01.2016 | 13:05
Das habe ich bereits veranlasst. Jedoch hat es die DRV Bund nicht sehr imponiert. Deswegen werde ich morgen einen Anwalt aufsuchen und dagegen angehen.
Rehamoniam 31.01.2016 | 14:47
Ich habe nicht vor einen Rentenantrag zu stellen.
Herz1952am 31.01.2016 | 13:35
Sie wollen ja wieder arbeiten. Eine LTA und ein Rentenantrag widerspricht sich allerdings. Der Antrag wird "auf Eis" gelegt. Gibt noch einen ähnlichen Beitrag. Aber ich hoffe, dass Sie Ihr Anliegen mit Hilfe des Anwaltes durchbringen werden.
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