Guten Morgen Rehamoni,
die Bewilligung einer Leisung zur Teilhabe am Arbeitsleben liegt grundsätzlich im Ermessen des Rentenversicherungsträgers. Teilen Sie dem Rentenversicherungsträger daher Ihre konkreten Vorstellungen hinsichtlich der gewünschten Leistungen mit. Wenn eine Ablehnung erfolgt, bleibt Ihnen leider nur der Rechtweg.