Hallo, Uli,
nach Einführung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes im Jahr 2014, wurde für die Personen, die früher Ihre freiwilligen Pflichtbeiträge als Selbständige im
2-Monats-Rhythmus gezahlt haben, keine Möglichkeiten geschaffen, diese entstanden Lücken im Versicherungsverlauf zu schließen. Wenn also z.B. durch Sie eine Prüfung ansteht, ob die Wartezeit von 45 Jahren zukünftig erfüllt wird, kann dieser Zeitraum dann nicht durchgehend gewertet werden, sondern eben nur jeder 2. Monat. Es ist nicht möglich für diese Art der entstandenen Lücken freiwillige Beiträge zu entrichten.