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Experten-Antwort

Fehlzeiten für Rente mit 63

von Luchswa19.12.2019 | 15:42
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3 Antworten

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Sehr geehrtes Forum, ich bin Jahrgang 1955. Mein Rentenverlauf beginnt 1972 und 1973 mit einer Fachschulausbildung Für die Jahre 1974-75 wurden Fehlzeiten auf meiner Rentenauskunft festgestellt. In dieser Zeit habe ich ebenfalls diese Schule besucht. Warum diese Zeiten fehlen ist mir nicht bekannt. Zeugnisse und andere Nachweise sind bei einem Wasserschaden vernichtet worden. Genau diese Jahre fehlen mir nun, um mit 63 Jahren und 45 Jahren in Rente gehen zu können. Haben Sie für mich hier eine Lösung? Geht so ein Nachweis auch mit einer eidesstattlichen Erkärung? Danke vorab

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Luchswa,

für die Wartezeit von 45 Jahren werden Schulzeiten nicht angerechnet.

Die Klärung Ihrer Versicherungszeiten sollten Sie auf jeden Fall in nächster Zeit einmal veranlassen. Fehlende Schulzeugnisse oder Bescheinigungen können bei der früheren Schule besorgt werden.

Im Anschluss kann geprüft werden, welche Wartezeit Sie erfüllen und welche Rentenart sich daraus ergibt.

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2 Antworten

Mondkindam 19.12.2019 | 15:51
Hallo, evtl. kann Ihnen die damalige Schule noch eine Schulbescheinigung ausstellen. Aber für die 45 Versicherungsjahre bring Ihnen das nichts, da Schulzeiten nicht auf die Wartezeit für besonders langjährige Versicherte zählen.
****am 19.12.2019 | 17:50
Hallo von Luchswa, wenn Sie jetzt in ihrer Rentenauskunft einen Hinweis auf Lücken in den 70'er Jahren bekommen haben, haben Sie offensichtlich noch nie eine Kontenklärung beantragt, trotz mehrmaliger Aufforderung durch ihren RV-Träger ab dem 43 Lj. Am besten buchen sie umgehend in der nächsten Beratungsstelle (Adresse siehe in der Rentenauskunft) einen Termin zur Kontenklärung und ggf. Feststellung von Kindererziehungszeiten. Bis dahin suchen sie all ihre Beitragsnachweise, Zeugnisse, Nachweise für Berufsausbildung und Nachweise für Arbeitslosigkeit und Krankheit zusammen und beantragen bei der Schule die noch fehlende Schulbescheinigung. Erst wenn ihr Versicherungskonto vollständig geklärt ist, wissen Sie ob die Wartezeit von 35 Jahren und evtl. auch die 45 Jahre erreicht haben oder noch erreichen können und die Höhe ihrer Rentenansprüche. Wenn Sie das jetzt nicht machen, müssen sie das später über den Rentenantrag machen und warten unter Umständen viele Monate auf die Bewilligung ihrer Altersrente. Noch einen schönen Abend
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