Hallo Luchswa,
für die Wartezeit von 45 Jahren werden Schulzeiten nicht angerechnet.
Die Klärung Ihrer Versicherungszeiten sollten Sie auf jeden Fall in nächster Zeit einmal veranlassen. Fehlende Schulzeugnisse oder Bescheinigungen können bei der früheren Schule besorgt werden.
Im Anschluss kann geprüft werden, welche Wartezeit Sie erfüllen und welche Rentenart sich daraus ergibt.