Die Hinzuverdienstregelung i. H. v. 6.300 Euro wird erst ab dem Rentenbeginn gerechnet. Folglich erhalten Sie die volle Altersrente, wenn Ihr Hinzuverdienst in der Zeit vom 01.10. - 31.12.2017 die Grenze von 6.300 Euro nicht überschreitet. Ggf. ist auch im Jahr 2017 eine Teilrentenzahlung zu prüfen. Welche Rente Ihnen mit dem jeweiligen Verdienst zusteht können Sie selbst mit dem Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg ermitteln. Anbei der Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/flexirentenrechner/Hinzuverdienstrechner_node.html
Sollten Sie in beiden Jahren eine Teilrente beziehen wird für diese Jahre jeweils der steuerfreie Teil der Rente ermittelt. Der endgültige Freibetrag wird bei einem nahtlosen Wechsel der Teil- in die Vollrente aus dem Jahr ermittelt, in welchem Sie die Vollrente für das gesamte Kalenderjahr beziehen.
Die Entscheidung über die Höhe der Steuer und des jeweiligen Freibetrages trifft ausschließlich das Finanzamt.
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