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Festschreibung persönlicher Rentenfreibetrag bei einer Folgerente

von Martin15.09.2008 | 13:19
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5 Antworten

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Möchte hier mal nachfragen, ob es von der Rentenversicherung Publikationen zur Rentenbesteuerung gibt? Insbesondere hätte ich die Frage, wie der persönliche Freibetrag bei einer Folgerente zu ermitteln ist. So wie ich es verstehe wird der Freibetrag doch erst im zweiten Jahr des Rentenbezugs ermittelt und festgeschrieben?! Muß dabei die gesamte im 2. Jahr zugeflossene Rente in Ansatz gebracht werden, oder wird der Erhöhungsbetrag nicht berücksichtigt? Annahme:BU Rente bis 2006 Ab 2006 volle Erwerbsminderungsrente: 50% Besteuerung Zufluss in 2007 6 x 1000 = 6000 euro 6 x 1005 = 6030 Euro 12030 x 50% = 6015 Euro Freibetrag, oder wird nur 12*1000 = 12000 Euro und daher NUR ein Freibetrag von 6000 Euro festgeschrieben. Vielen Dank

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.09.2008 | 14:45

Der zu versteuernde Anteil der Rente bleibt bei lückenlosem Rentenbezug immer gleich, in Ihrem Beispiel 50 %. Der Rentenfreibetrag wird im Folgejahr des (neuen) Rentenbeginns ermittelt. Das hat wohl berechnungstechnische Gründe, da dann ein ganzer Jahresbetrag vorliegt, also keine Hochrechnung auf ein Jahr notwendig ist. Eine Rentenanpassung in diesem Folgejahr wirkt sich deshalb sehr wohl aus.

In Ihrem Beispiel beträgt der Rentenfreibetrag 50 % der Jahresrente 2007, also 6.015 Euro.

Bei der Deutschen Rentenversicherung gibt es dazu eine Broschüre namens "Neues Steuerrecht für Versicherte und Rentner", in der die Feinheiten des Alterseinkünftegesetzes erläutert werden. Sie können Sie bestellen oder besser gleich online abrufen.

Hier der Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/neues__steuerrecht__f_C3_BCr__versicherte__und__rentner.html

Oder - falls das nicht funktioniert - hier der Weg:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Formulare und Publikationen

Info-Broschüren

Übersicht Info-Broschüren (Rente)

4 Antworten

Knut Rassmussenam 15.09.2008 | 14:28
Bei einem Rentenbeginn 2006 ist der Steueranteil 52%. Im Jahre 2007 werden aus der Gesamtsumme (also mit Erhöhung zum 01.07.) 48% steuerfrei eingefroren. Bei einer Nachfolgerente (z.B. Altersrente - Witwenrente) bleibt der alte Prozentwert erhalten. Ja, es gibt eine Broschüre der Rentenversicherung zu diesem Thema. Es gibt sogar einen Internetrechner beim Bayerischen Landesamt für Steuern. www.lfst.bayern.de unter downloads
Knut Rassmussenam 15.09.2008 | 15:01
Ja, ich stelle mich freiwillig an den Pranger der flüchtigen Leser und Schnellantworter. 50 % sind zutreffend. Die Bestimmung des Freibetrages allerdings richtet sich nach Diesem Satz des § 22 EStG: "6Abweichend hiervon ist der steuerfreie Teil der Rente bei einer Veränderung des Jahresbetrags der Rente in dem Verhältnis anzupassen, indem der veränderte Jahresbetrag der Rente zum Jahresbetrag der Rente steht, der der Ermittlung des steuerfreien Teils der Rente zugrunde liegt."
Martinam 15.09.2008 | 16:04
Vielen Dank für ihren Beitrag. Insbesondere die Links sind sehr hilfreich. Aber ich denke, die von Ihnen zitierte Gesetzespassage ist für den Fall einer Folgerente nicht zutreffend!? Eine Folgerente ist meines Wissens wie eine eigenständige Rente zu behandeln. Der von ihnen zitierte Text ist anzuwenden, wenn sich der Zahlbetrag "derselben" Rente abgesehen von den normalen jährlichen Anpassungen zusätzlich ändert, zb bei Hinzuverdienst etc. Isofern hat der Experte Recht, ich wollte das nur nochmal bestätigt wissen, bevor ich mit dem Finanzamt spreche, schließlich handelt es sich um einen lebenslangen Freibetrag. Viele Dank nochmals
Martinam 15.09.2008 | 16:22
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort, jetzt muss ich NUR noch das Finanzamt überzeugen. Das hat nämlich nicht den Gesamtbetrag des zweiten Jahres berücksichtigt, sondern den Erhöhungsbetrag in Abzug gebracht :-(
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