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Experten-Antwort

Feststellung des Eintritts der Erwerbsminderung

von Claudia18.04.2020 | 09:50
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich habe einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente gestellt und nun wurde, so die Rentenberaterin der Eintritt meiner Erwerbsminderung ab Erstdiagnosen gestellt. Dadurch habe ich höhere Abschläge, statt 6,9, 9 % und meine Hinzuverdienstgrenze reduziert sich um 2500 Euro, sodass ich wahrscheinlich Rente zurückzahlen müsste. Was für eine Aussicht hat es dagegen Widerspruch einzulegen? Meine Erstdiagnose war 10/2018, im Juli 2019 wurde ich noch, zwar arbeitsunfähig, aber mit guter Diagnose und Aussicht in 3 Monaten wieder arbeitsfähig zu sein, entlassen. Zudem bekam ich erst im September 2019 eine Depression die meine Gesundheitszustand deutlich verschlechtert hat und ich deswegen auch die EU-Rente beantragt habe. Vielen Dank und freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudia,

wie User „Schade“ bereits schrieb, können Sie erst einen Widerspruch einlegen, wenn Sie einen rechtsgültigen Bescheid haben. Diesen müssten Sie noch abwarten.

Viele Grüße

Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Schadeam 18.04.2020 | 11:02
Was ist eigentich der Sachstand? Wurde die Rente erst beantragt und eine Entscheidung steht noch aus? Oder liegt bereits ein Rentenbescheid vor. Im ersten Fall bringt es nichts jetzt schon über hätte, wenn und aber zu spekulieren ohne zu wissen ob die Rente überhaupt bewilligt wird. Im 2. Fall ist es letztlich eine medizinische Frage ab wann die teilweise EM vorliegt. Das wird sich dann ggfls. Im Widerspruchs- oder Klageverfahren klären, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Aber dazu kann niemand im Forum etwas sagen - Hellseher sind hier nicht unterwegs und wie Ihr Fall liegt weiß auch keiner. Die Einschätzung der Beraterin beim Antrag hilft nicht weiter- die kann nämlich nicht beurteilen ob und ab wann Sie erwerbsgemindert sind. Die fragt lediglich ab wann sich der Kunde für EM hält.
Annaam 18.04.2020 | 14:33
Ich habe die Eu-Rente beantragt und die Sachbearbeiterin der Rentenversicherung meinte, die Gutachterin hätte es wohl positiv entschieden, bevor das ganze entschieden wird müsse es aber noch zum Justziar, bis dahin bzw. Bis zum schriftlichen Bescheid könne ich meinen Antrag noch zurück ziehen oder eben gegen die Festlegung, wann meine Erwerbsminderung eingetreten ist Widerspruch einlegen. Ich habe auch gehört, dass es sehr unüblich ist, den Eintritt der Erwerbsminderung mit dem Zeitpunkt der Erstdiagnose gleichzusetzen, da da ja noch gar nicht klar ist, ob ich dauerhaft erwerbsgemindert bin ... ich dachte vielleicht gibt es Erfahrungen, die für Rentenversicherung das sonst handhabt, Lg
Schadeam 18.04.2020 | 15:24
Solange der Antrag noch läuft gibt es keinen Widerspruch, der ist rechtlich erst gegen einen Bescheid möglich. Im laufenden Verfahren können Sie lediglich jederzeit Ihren Antrag ergänzen, d.h. "ihren Senf" dazugeben - also schriftlich formulieren warum Sie diese oder jene Entscheidung erwarten, bzw. ab wann Sie sich aus welchem Grund für erwerbsgemindert halten. Genau dazu ist aber eigentlich der Selbsteinschätzungsbogen da, dasd Formular R0215. Auch das können Sie runterladen und nachreichen, sofern Sie das Ihrem Antrag nicht schon beigefügt haben.
Ähnlicham 23.04.2020 | 11:50
Hallo Anna. Bei den verschiedenen Threads die Sie hier erstellen wird eines klar. Es geht immer um den gleichen Fragenkreis Sie sollten diese Fragen an eine Beratungsstelle der DRV richten. Abschläge und was finanziell sich wie darstellt und,und,und... kann dort an einem Stück erläutert werden.
Deutsche Rentenversicherung
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