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Experten-Antwort

Feststellung verminderter Belastbarkeit

von Angelika Becker09.12.2021 | 17:06
725 Ansichten
6 Antworten

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Ich leide seit über 30 Jahren an der manisch-depressiven Krankheit (heute bipolare Störung), habe immer qualifiziert gearbeitet, unterbrochen von Krankheitsschüben, seit 2007 mit einer Teilerwerb-sminderungsrente, die seit 2009 unbefristet ist, mit 20 Stunden. Diese belasten mich mit 58 Jahren zunehmend, ich kann mir nur noch einen Minijob-Rahmen vorstellen, in Verbindung mit einer Vollerwerbsminderungsrente. Wenn ich einen Verschlimmerungsantrag stellen würde, den mein Psychiater mir empfiehlt, wie würde dann meine Belastbarkeit bewertet? Wie erfolgt die Umwandlung von Teil- in Vollerwerbs-minderungsrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angelika Becker,

Sie haben jederzeit die Möglichkeit einen Antrag auf Umwandlung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen. Der zuständige Rentenversicherungsträger wird Sie begutachten und anschließend feststellen, ob die Voraussetzungen für die Rente wegen voller Erwerbsminderung vorliegen. Gerne können Sie sich für die Antragstellung an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Schadeam 09.12.2021 | 17:18
Stellen Sie den Antrag und fügen dem all das bei was Ihre Ärzte für maßgebend halten um über volle EM zu entscheiden. Dann prüft die DRV und wenn man zum Ergebnis kommt dass Sie voll erwerbsgemindert sind, d,h. regelmäßig nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können, dann werden Sie in 3-5 Monaten wohl den neuen Bescheid in Händen halten. Dann kennen Sie die Entscheidung!
Angelika Beckeram 09.12.2021 | 17:48
Die schnellen Antworten helfen mir in meiner Entscheidungsfindung nur bedingt weiter. Ich kann die Frage nach der Belastbarkeit nur sehr individuell einschätzen und möchte vor einer Antragstellung abwägen können, in wieweit persönliche Vorstellungen und die bestehende Diagnose zu den Rahmenbedingen passen.
Beantragendeam 09.12.2021 | 17:52
Guten Abend, ich habe vor etwa drei Monaten einen Umwidmungsantrag von dauerhafter tlw. EMR, die ich seit Frühjahr 2019 zuerkannt bekam, in volle EMR gestellt. Diesen Antrag habe ich u. a. mit aktuellen Facharztattesten unterlegt. Bis jetzt habe ich leider noch keine Rückmeldung seitens der DRV erhalten (außer anfänglich dem obligatorischen Formular AG-Auskunft zum Beschäftigungsverhältnis). Der damalige Gutachtertermin war Anfang 2019. Sie geben an, dass bei einem Umwidmungsantrag eine Begutachtung durchgeführt werden wird. Ist dies tatsächlich immer nötig oder vom Einzelfall abhängig? Und noch eine Frage: Das Formular zum Hinzuverdienst wird, falls die Rente evtl. genehmigt wird, auch wieder abgefragt werden, nicht?
KSCam 09.12.2021 | 19:54
Präzise Antworten können Sie hier doch gar nicht erwarten? Hier antworten weder Ärzte (die Sie und Ihr Leiden auch nicht beurteilen können) und auch die Sachbearbeitung Ihres Trägers ist hier nicht am Start. Mehr als Antrag sstellen und dann wird der Einzelfall geprüft, werden Sie nicht hören. Ob Sie zum Gutachter müssen oder nicht, ob Sie in Reha geschickt werden, u.v.m - nichts ist unmöglich....Wie gesagt es wird eine Entscheidung in Ihrem Einzelfall Alles Gute
Deutsche Rentenversicherung
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