Hallo Angelika Becker,
Sie haben jederzeit die Möglichkeit einen Antrag auf Umwandlung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen. Der zuständige Rentenversicherungsträger wird Sie begutachten und anschließend feststellen, ob die Voraussetzungen für die Rente wegen voller Erwerbsminderung vorliegen. Gerne können Sie sich für die Antragstellung an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.