Nein, in dem Fall nicht. Sie hat keinen Anspruch auf Rente, da die letzten Jahre nicht eingezahlt.
Sie hat ja jetzt das Gewerbe aufgegeben und musste sich deshalb bei der Agentur melden. Nur diese kann jetzt die Arbeitsunfähigkeit feststellen. Anspruch auf Leistungen hat sie aber auch nicht, da sie als selbstständige da auch nicht eingezahlt hat.[/quote]
AU ist aber nicht EM. Sie verwechseln da etwas.
AU stellt auch nicht die AfA fest, sondern der behandelnde Arzt. Der Gutachter kann allerdings zu einem anderen Ergebnis kommen - wie bei Ihnen anscheinend geschehen. Da bleibt dann nur der Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt bzw. die Klage. Aber gegen was eigentlich?
Denn wenn Ihre Frau kein ALG1 bekommt, ist es doch schnurzpiepegal, was die AfA so meint ...
Wenn Sie für die Steuer etwas brauchen, sammeln Sie die AU'en zusammen und legen Sie die dort vor ...[/quote]
Ja, ich benutze sicher nicht immer die richtigen Begriffe.
Ich weiß aber auch nicht, was das Finanzamt mit den ganzen Krankenscheinen soll.
Wie gesagt, Veräuserungsgewinne werden anders besteuert, wenn man EU oder EM ist. Und das muss jemand amtlich feststellen.
Und das wollte keiner machen.
Die AfA macht es nun und wir haben nun schon die 2 Sozialmedizinische Stellungnahme erhalten.
Meines Wissens kann man da aber keinen Widerspruch einlegen, oder sehe ich das falsch?