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Feststellungsbescheid bindend

von Siegbert28.10.2009 | 15:26
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2 Antworten

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Wielage muss ein Feststellungsbescheid über rentenrechtliche Zeiten bestehen, dass er nicht mehr bei späteren Gesetzesänderungen zurückgenommen werden kann? Es geht mir um die Anerkennung meiner Zeiten für die Intellgenzrente der Ingeniere der DDR. Ich werde demnächst Rentner. Können mir diese Zeiten wieder weggenommen werden bei Rentenbeginn?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.10.2009 | 09:08

Hallo Siegbert,

auch ein rechtswidriger Feststellungsbescheid (Überführungsbescheid nach dem AAÜG) des Versorgungsträgers ist grundsätzlich korrigierbar. Eine solche Korrektur kann jedoch nur unter den einschränkenden Bedingungen der Korrekturvorschriften des SGB X (hier §§ 44 ff SGB X) stattfinden.

Ist der Feststellungsbescheid trotzt Rechtswidrigkeit nicht mehr korrigierbar, so findet eine sog. Aussparung statt. Das heißt, dass der eigentlich nicht zustehende Rentenbetrag so lange unverändert (statisch) gezahlt wird, bis der rechtmäßig zustehende Rentenbetrag diesen (durch Erhöhung der Rente bei Rentenanpassungen) einholt.

1 Antworten

F U Nam 28.10.2009 | 16:48
Hallo Siegbert, es gilt immer die aktuelle Rechtslage nach dem die Rente festgesetzt wird. Sollte bei der Feststellung auffallen, dass das Recht in der Vergangenheit nicht richtig angewandt wurde, hat der Rentenversicherungsträger immer die Möglichkeit dies noch zu korriegieren, selbst wenn es Zeiträume umfaßt, die weit in der Vergangenheit liegen. Es gilt $ 45 SGB X: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1004…
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