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Experten-Antwort

Feststellungsbescheid nach RT-Auskunft ?

von Jens14.06.2017 | 17:19
1730 Ansichten
3 Antworten
Hallo erhält man nach der RT-Auskunft noch einen Versicherungsverlauf und wird aufgrunddessen danach auch noch ein Feststellungsbescheid erteilt ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.06.2017 | 08:34

Guten Morgen Jens,

im Rahmen einer Kontenklärung werden Ihre Versicherungszeiten möglichst vollständig in Ihrem Versicherungskonto gespeichert. Fehlen Zeiten im Versicherungsverlauf, können diese Zeiten ergänzt werden.

Nach Abschluss einer Kontenklärung erhalten Sie regelmäßig einen Feststellungsbescheid. Mit diesem Feststellungsbescheid werden die im Versicherungsverlauf gespeicherten Zeiten, die länger als 6 Kalenderjahre zurückliegen, verbindlich festgestellt.

Eine Rentenauskunft erhalten Versicherte nach Vollendung Ihres 55. Lebensjahres alle drei Jahre automatisch. Auf Antrag wird sie auch früher versandt. Die Rentenauskunft informiert u. a. über bisher erworbene Rentenansprüche sowie den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn. Da die Rentenauskunft auch über die rentenrechtlichen Zeiten informiert ist der Versicherungsverlauf immer Bestandteil einer Rentenauskunft.

2 Antworten

KSCam 14.06.2017 | 19:46
Auch hier ist nichts unmöglich. Grundsätzlich werden Versicherungsverläufe nach bestimmtem Turnus erteilt und der wird nicht dadurch ausgehebelt, dass jemand mal eine Rentenauskunft bekommen hat. Wenn Sie eine Rentenauskunft besitzen ist darin auch ein Versicherungsverlauf enthalten. Und wenn darin Zeiten nicht stimmen dan stellt man dies per Kontenklärung richtig und bekommt zum Verfahrensabschluss einen Feststellungsbescheid. Und wenn jemand eine Rentenauskunft hat kann er - warum auch immer- tags darauf einen Versicherungsverlauf anfordern und dem folgt dann wieder ein Feststellungsbescheid. Wenn Sie wüssten wie oft in der täglichen Praxis Kunden "irgendwelche Ausdrucke" von der DRV ausdrucken obwohl der letzte Ausdruck nur wenige Tage / Wochen alt ist.
W*lfgangam 14.06.2017 | 21:26
Hallo Jens, wer eine Rentenauskunft - ohne explizierte Anforderung (online oder bei Besuch der Beratungsstelle) erhält, ist meist 55 und älter und hat bereits mehrfache Anfragen zur Kontenklärung/Überprüfung des Versicherungsverlaufs erhalten und dementsprechend auch einen/mehrere Feststellungsbescheide. Wie kommen Sie darauf, dass Sie eine Rentenauskunft ohne Versicherungsverlauf erhalten haben/könnten? ...geht gar nicht! Frage zur Lösung Hausaufgaben? ;-) Tipp/Inhalt der Rentenauskunft (R3.4) bzw. zum Feststellungsbescheid: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Gruß w.
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