Guten Morgen Jens,
im Rahmen einer Kontenklärung werden Ihre Versicherungszeiten möglichst vollständig in Ihrem Versicherungskonto gespeichert. Fehlen Zeiten im Versicherungsverlauf, können diese Zeiten ergänzt werden.
Nach Abschluss einer Kontenklärung erhalten Sie regelmäßig einen Feststellungsbescheid. Mit diesem Feststellungsbescheid werden die im Versicherungsverlauf gespeicherten Zeiten, die länger als 6 Kalenderjahre zurückliegen, verbindlich festgestellt.
Eine Rentenauskunft erhalten Versicherte nach Vollendung Ihres 55. Lebensjahres alle drei Jahre automatisch. Auf Antrag wird sie auch früher versandt. Die Rentenauskunft informiert u. a. über bisher erworbene Rentenansprüche sowie den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn. Da die Rentenauskunft auch über die rentenrechtlichen Zeiten informiert ist der Versicherungsverlauf immer Bestandteil einer Rentenauskunft.