Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo O.L.,
bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und stellen dort einen Antrag auf Krankengeld.
Bezüglich weiterer Maßnahmen der Rehabilitation in Form von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation setzen Sie sich bitte mit dem Rehabiliations-/Rentenversicherungsträger, der Ihnen die medizin Maßnahme/Kur bewilligt hat, in Verbindung, und lassen dort prüfen, inwieweit Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Sie in Betracht kommen. Hierzu wird der Träger den Entlassungsbericht auswerten, und damit prüfen, ob Sie auf Dauer aus gesundheitlichen Gründen in Ihrem erlenten Beruf bzw. in der überwiegend ausgeübten Tätigkeit verbleiben können. Je nach Ergebnis wird dann über weitere Maßnahmen entschieden.
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