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ffinanzielle Absicherung

von O.L.29.12.2009 | 16:19
1142 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin am 9.12. arbeitsunfähig aus der Reha entlassen worden. Laut dem Klinikarzt kann ich meinen erlernten Beruf als Elektriker nicht mehr ausüben. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht allerdings ein vollschichtiges Leistungsvermögen. Da ich zur Zeit arbeitslos bin, habe ich nach der Reha wieder Arbeitslosengeld bei der AfA beantragt. Dies wurde wegen der Arbeitsunfähigkeit abgelehnt. Die DRV verneint ebenfalls eine Zahlung. Habe ich überhaupt irgendwelche Ansprüche? Wenn ja - gegen wen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Übrigens: Ich bin 1953 geboren.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.12.2009 | 18:02

Hallo O.L.,

bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und stellen dort einen Antrag auf Krankengeld.

Bezüglich weiterer Maßnahmen der Rehabilitation in Form von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation setzen Sie sich bitte mit dem Rehabiliations-/Rentenversicherungsträger, der Ihnen die medizin Maßnahme/Kur bewilligt hat, in Verbindung, und lassen dort prüfen, inwieweit Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Sie in Betracht kommen. Hierzu wird der Träger den Entlassungsbericht auswerten, und damit prüfen, ob Sie auf Dauer aus gesundheitlichen Gründen in Ihrem erlenten Beruf bzw. in der überwiegend ausgeübten Tätigkeit verbleiben können. Je nach Ergebnis wird dann über weitere Maßnahmen entschieden.

2 Antworten

Unbekanntam 29.12.2009 | 16:37
Hallo "O.L", Sie haben sich leider nicht konkret genug ausgedrückt, was Sie meinen mit "DRV lehnt Zahlung ab". Meine Sie damit vielleicht, dass Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben und diese abgelehnt wurde? Wenn ja, lege Sie dagegen rechtzeitig Widerspruch ein und lassen Sie sich vom RV-Träger eine Empfangsbestätigung geben. Damit gehen Sie zur AfA und weißen den Mitarbeiter auf § 125 SGB (Sozialgesetzbuch) 3 hin. Dieser § besagt nämlich, dass bis zum vollständigen Ende des Rentenverfahrens erst einmal die AfA einspringen muss, sofern Sie noch einen restlichen Arbeitslosengeldanspruch haben. Weigert sich der Mitarbeiter dennoch, bestehen Sie darauf, dass Sie einen Antrag stellen möchten. Das muss er dann machen.
Mariaam 29.12.2009 | 19:18
Wieso lassen Sie sich nicht erstmal und bis auf weiteres weiter krankschreiben ? Sie wurden doch auch aus der Reha als Arbeitsunfähig entlassen, da ist dies doch eigentlich auch logisch. Das ist doch - bis auf weiteres - dann die beste Lösung und Sie bekommen Krankengeld ( natürlich nur dann , wenn Sie noch nicht ausgesteuert sind ) Der nächste Schritt wäre dann ein EM-Antrag ( falls der noch nicht gestellt wurde ).
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