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Experten-Antwort

Fiktives Einkommen für KEZ vs. tatsächliches Einkommen für RV-Zeiten

von Tandie30.11.2010 | 18:45
1884 Ansichten
3 Antworten

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Da ich gerade mein erstes Kind geboren habe, erhielt ich die Benachrichtigung von der RV, dass ich Anrechungszeiten/Kindererziehungszeiten für drei Jahre auf Grundlage eines fiktiven Durchschnittsgehalts (zZ. 2700 Euro) erhalte. Werden diese Zeiten auch weiterhin meinem Rentenkonto gutgeschrieben, auch wenn ich schon vor Ablauf dieser drei Jahre wieder arbeite? Da ich nur 1000 Euro brutto verdiene, würde ich, wenn nur mein tatsächliches Einkommen als Grundlage für die Rentenzeiaten genommen würde, gegenüber den Hausfrauen-Mamis benachteiligt. Also: erhielte ich die Differenz der Rentenpunkte zwischen fiktiven tatsächlichem Einkommen weiterhin im Anrechnungszeitraum?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.12.2010 | 08:13

Hallo Tandie,

W*lfgang hat das Thema bereits ausführlich erklärt.

Die Kindererziehungszeiten werden in Ihrem Fall parallel zu Ihrem tatsächlichen Einkommen angerechnet, da die Beitragsbemessungsgrenze damit nicht überschritten wird.

2 Antworten

Stefannnam 30.11.2010 | 19:17
Wenn SIe während der ersten drei Lebensjahre des Kindes andere Beitragszeiten ( z.B. weil Sie arbeiten) haben, die Entgelte für die anderen Beitragszeiten und für die Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Also 1000 EUR plus das was Kindererziehungszeiten geben.
W*lfgangam 30.11.2010 | 19:39
Hallo Tandie, > gegenüber den Hausfrauen-Mamis benachteiligt (...) Das war mal so, ist aber seit sehr langer Zeit Geschichte. Mit Einführung der Kindererziehungszeiten im Jahre 86 wurde damals nur verglichen: Einkommen ./. Wert der Kindererziehung und ggf. noch Restwerte aus der Kindererziehung oben drauf gepackt oder bei besseren Einkommen eben gar nicht. Inzwischen werden die Werte der Beitragszeit für Kindererziehung IMMER auch auf bestehende Einkommen/Beitragszeiten oben drauf gelegt. 1 Jahr Kindererziehung bedeutet immer ein durchschnittliches Einkommen mehr - aktuell 32003 EUR pro Jahr. Erst wenn mit dieser Obendraufpackung die so genannte Betragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung überschritten wird (das höchstmögliche Einkommen, das rentenwirksam ist = 66.000 EUR in diesem Jahr) wird gekappt. Mit Ihrem Einkommen von 1.000 im Monat / 12.000 im Jahr erhalten Sie die Werte aus der Kindererziehung in vollem Umfang, wie auch jede Hausfrau ohne Einkommen auch - weder Besser- noch Schlechterstellung. Nebenbei, die Kindererziehung - 3 Jahre Beitragszeit - erhöht Ihre Rente um 3 x 27,20 EUR (West-Wert), wenn Sie danach immer noch so ein kleines Einkommen haben, gibt es deswegen noch einen weiteren Schluck Rente oben drauf. Gruß w. ...ohjeh, wer soll das später mal alles bezahlen, wenns dann rentenwirksam wird ;-) Tipp: Produzieren Sie Kinder, so lange Sie produktiv sein können - und Ihre Rente ist ohne Arbeit gesichert *gg ...nehmen Sie das nicht ganz so ernst, aber rechnerisch stimmts eben.
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