Hallo Marina,
wenn auf eine Witwenrente eine eigene Rente (Altersrente, EM-Rente) anzurechnen ist, dann wird diese Rente vor der Anrechnung
- um 13% gekürzt, wenn sie bereits vor 2011 begann
- um 14% gekürzt, wenn sie erst nach 2010 begonnen hat.
Das gilt gleichermaßen für Witwenrenten nach altem und nach neuem Recht.