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Experten-Antwort

finanziell am Ende wg. fehlendem Übergangsgeldbescheid

von Inga F20.11.2015 | 14:03
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit 02.11. in einer berufl Reha-Maßnahme und habe Übergangsgeld bei der RV beantragt. Auf den Bescheid warte ich schon eine geraume Zeit. Ich habe keinerlei finanzielle Reserven und die Mietzahlung zum nächsten Monat ist nicht machbar. Aus meinem Kurs betrifft das auch andere. Die Hotline der RV sagt wir sehen keinen Bescheid im Rechner also gibt es Ende November nichts. Der nächste Termin wäre dann der 23.12. sicher wäre das aber nicht, könnte auch Januar werden. Die Telefonnummer der Leistungsabteilung der RV wäre geheim, ein Bearbeitungsstand wäre nicht einsehbar. Die Zuständige Reha-Abteilung antwortet nicht auf Anfragen nach dem Bearbeitungsstand. Auch Rückrufbitten über die Servicehotline werden ignoriert. Meine Frage: Was sollte ich jetzt in welcher Reihenfolge tun? Geld einklagen?, aber wird das noch bis Monatsende? Die Maßnahme unterbrechen um wenigstens erstmal Geld vom Jobcenter zu bekommen?, ich bekomme derzeit 126 Euro Aufstockung auf das fiktive Übergangsgeld. Sollte ich den Aufstockungsbescheid des Jobcenters per einstweiliger Anordnung und Widerspruch anfechten, weil ja noch gar kein Übergangsgeld gezahlt wird? Soll ich direkt nochmal persönlich zur RV gehen und die sofortige Auszahlung verlangen? Oder soll ich zum Sozialamt gehen? Ich finde es schlimm wenn man tagelang bei der berufl. Reha fehlt, nur weil man erstmal seinen Lebensunterhalt sichern muß.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.11.2015 | 08:37

Das Übergangsgeld kann erst nach Eingang aller hierfür erforderlichen Unterlagen berechnet und entsprechend beschieden werden.

Solange dies nicht der Fall ist, zahlt das Jobcenter die vollen Leistungen nach dem SGB II weiter.

Anschließend werden die überzahlten Leistungen des Jobcenter mit dem Übergangsgeld über einen Erstattungsanspruch abgerechnet.

Diese Verfahrensweise soll gewährleisten, dass Sie in keine finanziellen Nöte geraten.

Es besteht aber auch die Möglichkeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Vorschusszahlung zu beantragen, falls die Berechnung des Übergangsgeldes noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Mit der rückwirkenden Bescheidserteilung über das Übergangsgeld werden, sofern kein Erstattungsanspruch eines anderen Leistungsträgers besteht, die bisher aufgelaufenen Zahlungen angewiesen.

Das heißt für Sie, sollte der Übergangsgeldbescheid im Laufe des Dezembers erteilt werden, wird das Übergangsgeld für den November sofort ausbezahlt und Sie müssen nicht erst bis zum Ende des Dezembers warten.

Auszahlungen bei den Rentenversicherungsträgern vor Ort werden nicht vorgenommen.

Ihr Rentenversicherungsträger vor Ort/entsprechende Beratungsstelle vor Ort kann Ihnen aber behilflich sein bei der Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. mit dem für die Berechnung zuständigen Team.

10 Antworten

=//=am 20.11.2015 | 17:28
Sie sollten Ihre Situation direkt mit dem Sachbearbeiter der DRV klären, telefonisch oder besser noch persönlich. Über die Hotline läßt sich sowas schlecht klären, weil dort eigentlich überwiegend allgemeine Fragen beantwortet werden. Dass die Tel. Nr. der Leistungsabteilung geheim ist, ist Quatsch. Aber der Mitarbeiter bei dieser Hotline DARF nicht weiterverbinden. Sie haben doch einen Bewilligungsbescheid der beruflichen Maßnahme erhalten. Dort müßte auch der Ansprechpartner mit Telefonnummer genannt sein. Wenn nicht, gehen Sie über die Telefonzentrale und lassen sich mit der entsprechenden Reha-Abteilung und dem zuständigen Sachbearbeiter verbinden. Die Übergangsgeldberechnung bei einer beruflichen Maßnahme ist leider etwas komplizierter als bei einer med. Reha. Wenn Sie in den letzten 3 Jahren VOR Beginn der Maßnahme versicherungspflichtig beschäftigt waren, muss der letzte Arbeitgeber der DRV auf Anfrage mitteilen, welches Arbeitsentgelt Sie jetzt erhalten würden, wenn Sie weiterhin bei ihm beschäftigt wären. Außerdem muß eine Vergleichsberechnung mit dem Tarifentgelt erfolgen. Waren Sie in diesem Zeitraum NICHT versicherungspflichtig beschäftigt, wird das Übergangsgeld in Höhe des ALG II gezahlt (entweder vom Jobcenter weitergezahlt und dieses macht später einen Erstattungsanspruch geltend oder von der DRV). Natürlich kommen die Fahrtkosten, evtl. Verpflegungskosten etc. gesondert dazu. Es ist außerdem dringend notwendig, dass die Stelle, die die Maßnahme durchführt, der DRV umgehend bestätigt, dass und ab wann Sie dort teilnehmen. Mein Rat: wenn es möglich ist, klären Sie dies alles bei einer persönlichen Vorsprache mit der Sachbearbeitung. Lassen Sie sich am Telefon nicht abwimmeln und verlangen Sie notfalls den Chef.
Rentner1956am 21.11.2015 | 10:06
Hallo und guten Morgen, ich habe das Übergangsgeld immer nach der Reha bekommen. Die RV kann doch vorher nicht wissen ob die Maßnahme zu ende geführt wurde. Wenn sie in Arbeit stehen bekommen sie den Lohn doch auch nicht im voraus.
Rentner1956am 21.11.2015 | 10:08
Sie könnten auch in der Reha-Einrichtung mit dem sozialen Dienst kontakt aufnehmen und dort um Hilfe bitten.
Inga Fam 22.11.2015 | 11:40
Die örtliche Telefonzentrale anrufen und sich verbinden lassen funktioniert so nicht. Auch dort landet man bei einer Hotline. Persönliches erscheinen bringt einen zum Berater, der im Rechner auch nichts sieht, auch den Kontakt der Leistungsstelle nicht sagen darf und nur eine Mail dorthin schicken kann und bittet, auf einen Rückruf zu warten. Da bleibt nur alle Gänge abzuklappern und das richtige Zimmer zu finden :-(. Ich werde zum sozialpsychiatrischen Dienst meiner Stadt gehen, die kümmern sich auch um so was. Aber das kann nicht der allgemeine Weg sein. Ein Berechnungsproblem gibt es übrigens nicht. Es gab einen Arbeitgeber in den letzten 3 Jahren und der hat alles ordentlich ausgefüllt. Das Problem scheint einzig und allein die RV die personell völlig unterbesetzt und technisch ungenügend ausgerüstet scheint. Sowohl Jobcenter als auch Agentur für Arbeit können immer Auskunft geben, ob ein Antrag schon bearbeitet ist, ob er noch irgendwo rumliegt, oder ob ein Papier dazu fehlt. Davon scheint die RV noch Lichtjahre entfernt.
Achillam 23.11.2015 | 06:28
Fragen Sie beim Jobcenter nach, ob diese Ihnen Arbeitslosengeld 2 auszahlen können bis Sie Übergangsgeld bekommen. das Jobcenter hat einen Erstattungsanspruch und kann diesen dann geltend machen.
Useram 23.11.2015 | 06:48
Sie haben doch Ihren Bewilligungsbescheid für die Maßnahme erhalten, da sollte die Durchwahlnummer des zuständigen Bearbeiters draufstehen.
Useram 23.11.2015 | 08:05
ah ok, das ist ja doof...
Achillam 23.11.2015 | 06:52
Wenn sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist, steht da leider nur die Service-Hotline
=//=am 23.11.2015 | 11:49
"...auch den Kontakt der Leistungsstelle nicht sagen darf und nur eine Mail dorthin schicken kann und bittet, auf einen Rückruf zu warten. " Ganz ehrlich, das ist der größte Quatsch, den ich gehört habe. Wir sind doch nicht beim CIA! Selbst wenn der Reha-Fachberater im Programm nicht erkennen kann, an was es liegt, dass das ÜG noch nicht berechnet werden konnte, so kann er doch seinen Telefonhörer in die Hand nehmen und sich beim Mitarbeiter nach dem Stand erkundigen und Ihnen das Ergebnis mitteilen ODER er kann Ihnen die Telefonnummer nennen. Es ist unglaublich, wie manche Leute arbeiten. Wenn man denen einen Monat kein Gehalt zahlen würde, was meinen Sie, welchen Aufstand die machen würden? Das ist zugegebenermaßen wirklich kein Dienst am Kunden.
Inga Fam 24.11.2015 | 15:44
Das Jobcenter geht NICHT in volle Vorleistung, da im Vorfeld kein laufendes volles ALG-II gezahlt wurde, sondern nur eine Aufstockung zu inzwischen eingestellten ALG-1 Die Zuständige Sachbearbeiterin der RV hat mich angerufen (im Display die Hotline-Nummer der DRV Mitteldeutschland) und erklärt, Der Bewilligungsbescheid wäre fertig, das Geld dürfe sie nicht auszahlen. Es läge ein Schreiben des Jobcenters vor wg eines MÖGLICHEN Erstattungsanspruches. Der RV liegt bereits mein Bewilligungsbescheid über 126 Euro ALG II vor, aber dies müsste durch das Jobcenter nochmals bestätigt werden. Der Weg wäre jetzt folgender RV faxt an Jobcenter das kein Übergangsgeld gezahlt wird, weil MÖGLICHERWEISE Jobcenter in Vorleistung gegangen ist. Jobcenter schreibt an RV das sie ebenfalls nicht zahlen, außer der Aufstockung Die Bearbeitung beim Jobcenter, also Rückantwort das der ALG-II Bescheid den ich der RV vorgelegt habe richtig ist, wird einige Zeit dauern, sagt das Jobcenter. Da fällt einem nichts mehr ein. Von den 8 Leuten in meiner Maßnahme wissen 4 noch nicht wovon sie im Dezember leben sollen, weil sie auch noch keinen Bescheid haben. In der Maßnahme behandeln wir übrigens gerade das Thema Umgang mit Streß.
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