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Finanzielle Absicherung

von brigitte.w.09.07.2009 | 08:06
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich werde zum 30.9.2009 ausgesteuert und habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Wie bin ich finanziell abgesichert, wenn bis dahin der Antrag nicht genehmigt ist? Beim Arbeitsamt werde ich mich auch in der nächsten Woche auch melden. Das war der Rat von der DRV. Gruß brigitte.w.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo brigitte.w.,

wie Aha bereits beschrieben hat, setzt nach der Aussteuerung (bei entsprechendem Anspruch) die Zahlung von Arbeitslosengeld ein. Hintergrund hierfür ist § 125 SGB III (sog. Nahtlosigkeitsregelung). Hierüber wird gewährleistet, dass trotz vorliegender Leistungsminderung zumindest bis zum Abschluss des Rentenverfahrens Arbeitslosengeld gezahlt werden kann. Über die genaue Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. die anzuwendenden Berechnungsvorschriften sollten Sie sich direkt bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur informieren.

7 Antworten

Corlettoam 09.07.2009 | 08:58
ALG I wird nach ihrem letzten Arbeitsentgeld berechnet. Allerdings nur dann , wenn ihr letzter Verdienst n i c h t länger als 2 Jahre her ist ( was bei ihnen ja offensichtlich nicht der Fall ist ) Hier können Sie ihren ALG I Anspruch berechnen : http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php
Ahaam 09.07.2009 | 08:14
Wenn Sie einen Anspruch auf ALG 1 haben, dann sollte im Anschluss an das KG dieses einsetzen - bei der Arbeitsagentur gleich das Schreiben der Aussteuerung und die Bestätigung des EM-Antrags vorlegen! Je nach Region kann es sein, dass Sie sich zur Vermittlung stellen müssen - aufklären lassen und fragen, bis Sie es verstanden haben! Die Agenten sind für Sie da und wurden bislang auch von Ihren Beiträgen bezahlt (wird dort manchmal vergessen!).
brigitte.w.am 09.07.2009 | 08:18
Danke AHA für die schnelle Antwort. Vielleicht noch eine Frage: wie errechnet sich das ALG 1? Gruß brigitte.w.
Ahaam 09.07.2009 | 08:53
Nach den Vorschriften des SGB III ;-) Nein im Ernst: viele Faktoren spielen eine Rolle! Bisheriges Einkommen, evtl. Kinder, Steuerklasse und, und, und... Schauen Sie sich die §§ 127 ff SGB III an - dann verstehen was ich meine - ud nochmals: bei der AA ALLES erklären lassen!
brigitte.w.am 09.07.2009 | 09:03
Hallo und danke für die Antworten. Damit ist mir erst mal geholfen. Gruß brigitte.w.
brigitte.w.am 09.07.2009 | 09:31
Danke Corletto! Diese Seite ist gut, zumindest erst mal für eine ungefähre Berechnung. Gruß brigitte.w.
Schiko.,am 09.07.2009 | 10:32
erechnung des Arbeitslosengeld, hierzu ein Musterbeispiel: Euro 2829 Monatsdurchschnitt der letzten zwölf Monate vor Beginn der Zahlungen. 94,30 täglich ( 94,30 x 30 Tage ).Steuer 507,08 : 30 Tage 16,90 - 00,92 - Soli 19,80 - 21 % Sozialabgaben verbleiben 56,68 zur Anrechnung mit 60 % ( vh. 67%) 34,01 täglich x 30 Tage 1020, 30 Stütze im Monat. Bei Steuerklasse III wäre es günstiger. da weniger Steuer fiktiv berücksichtigt werden, der Betrag von 56,68 höher ausfällt. Wichtig, bei Eheleuten deswegen die Steuerkarte mit III vorlegen. Vielleicht hilft Ihnen dies weiter. Mit freundlichen Grüßen.
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