Wie Sie bereits selber darstellen, erbringt die Deutsche Rentenversicherung während einer Umschulung (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) Übergangsgeld als ergänzende Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Das Übergangsgeld orientiert sich an Ihrem bisherigen Arbeitsentgelt bzw. ist bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben noch ein Vergleich mit dem Tarifentgelt erforderlich. Das für den Versicherten günstigere Entgelt ist der Übergangsgeldberechnung zugrunde zu legen. Weitere Leistungen in finanzieller Form zur Sicherung des Lebensunterhalts können durch die Deutsche Rentenversicherung nicht erbracht werden.
Wie "Nix" und "Antonius" bereits ausführen, sollten Sie sich bzgl. weitergehender finanzieller Hilfen/Ansprüche aufgrund Ihrer familiären Situation (geistig behinderte Tochter) an das Sozialamt wenden.