Hallo Kati,
aufgrund Ihres Alters haben Sie vermutlich noch keine 15 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
Es wäre hier sinnvoll zunächst einen Antrag auf medizinische Rehabilitation zu stellen, sofern Sie nicht bereits aufgrund des Infarktes eine Anschlußrehabilitation (AHB) durchgeführt haben. Durch die Ergebnisse einer medizinische Rehabilitation ließe sich dann voraussichtlich die Zuständigkeit der Rentenversicherung für weitere Hilfen/Maßnahmen bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (andernfalls wäre dies durch die Agentur für Arbeit zu prüfen) herleiten.
Wir emfehlen hier zunächst eine individuelle Beratung in der örtlichen Rentenberatungstelle zur Abklärung der weiteren Details (Zuständigkeit, Möglichkeiten u.a. der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Rehabilitatation und deren finanzielle Förderung etc.).