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Experten-Antwort

Finde keinen Minijob! Nun Gewerbe anmelden!? Auflagen?

von StefanB06.07.2021 | 10:33
64 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich (51) finde seit Jahren keinen Minijob, welchen ich zur meinen geringen Arbeitsmarktrente benötige. Aber werde immer abgelehnt, wenn das Wort Erwerbsminderungsrenter fällt. Nun überlege ich, mir ein Kleingewerbe anzumelden, um mal dies und das im Internet zu verkaufen. Auch mal was auslehen gegen Gebühr. So kann ich selbst entscheiden, wann und wieviel (natürlich halte ich trotzdem die Stundengrenze ein) ich arbeite. Und ein paar Hundert (unter der Grenze) könnte ich mir so hinzuverdienen. Ich muß dies jedoch auch dem Rententräger vor Anmeldung Gewerbe melden. Aber wie kontrolliert diese dann die Stundenzahl? Verdienst ist ja zu kontrollieren über die Steuererklärung. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo StefanB,

bei einer geringfügigen selbstständigen Tätigkeit wird der Rentenversicherungsträger regelmäßig den Steuerbescheid von Ihnen zur Kontrolle des Hinzuverdienstes anfordern. Fragen zur Stundenanzahl können von Ihrer Seite nur wahrheitsgemäß selbst beantwortet werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

StefanBam 06.07.2021 | 12:44
Dankeschön für die Info. Kommt diese Art der Beschäftigung öfters vor, wenn kein minijob zu finden sein sollte?
Deutsche Rentenversicherung
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