Hallo StefanB,
bei einer geringfügigen selbstständigen Tätigkeit wird der Rentenversicherungsträger regelmäßig den Steuerbescheid von Ihnen zur Kontrolle des Hinzuverdienstes anfordern. Fragen zur Stundenanzahl können von Ihrer Seite nur wahrheitsgemäß selbst beantwortet werden.