Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo, Nadine,
Ihr Lebensgefährte sollte mit dem zuständigen Rehafachberater/in der Deutschen Rentenversicherung umgehend Kontakt aufnehmen um den Sachverhalt abschließend klären zu können. Gerade wenn ein Praktikum zwingend erforderlich wäre, um zu einer Abschlussprüfung zugelassen werden zu können. Dies muss vorab festgestellt werden. Grds. werden die Fahrtkosten erstattet.
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