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Experten-Antwort

Findet bei der Rentenberatung eine Begutachtung statt ?

von Bernd GDB8018.04.2018 | 16:03
831 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich hatte Anfang der Woche einen Beratungstermin bei der DRV, bei mir in der Nähe. Ich bin 80% schwerbehindert. Es kam mir komisch vor. Ständig hat die Dame irgendwelche Notizen von unserem Gespräch in den PC getippt. Sagte sogar, langsam, das muss ich protokollieren........ Vor allem immer an sensiblen Punkten, z.B, bezüglich meiner Gesundheit. Z.B fragte Sie mich, warum ich bei so einer geringen Rente frühzeitig aufhören will zu arbeiten. Weil ich den ständig zunehmenden Druck im Berufsleben der freien Wirtschaft nicht mehr aushalte und mit meiner Behinderung sonst frühzeitig zu Grunde gehe, war meine Antwort. Auch versuchte sie mir Angst vor Altersarmut zu machen. Ebenso hat sie mich falsch informiert, sie meinte, wenn ich in das Ausland gehe, käme ich nicht mehr in die GKV, oder nicht mehr in die KVDR rein, dass das nicht stimmt, weiß ich genau. Warum tut sie so was ? Und was wird bei so einem Beratungsgespräch permanent beim Gespräch mitprotokolliert ? Sind solche Notizen bei einer Akteneinsicht dabei, mit aufgeführt ? Danke für sachliche Antworten Bernd

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.04.2018 | 09:20

Hallo Bernd GDB80,

den Usern KSC, Wolfgang und Fastrentner kann in vollem Umfang auf SACHLICHER Ebene zugestimmt werden.

Weiterhin bitten Wir die User darum sich im Ton etwas zu mäßigen und weiterhin sachliche Antworten zu geben.

13 Antworten

KSCam 18.04.2018 | 17:51
Also mir kommt eher Ihr Bericht komisch vor. Als langjähriger DRV Berater (alter Sack) müsste ich wissen wenn es eine Dokumentationspflicht gäbe - warum die Dame "ständig was in den PC getippt hat" weiß niemand, aber ich erkenne keinen Grund warum Sie das tun sollte. Vielleicht hat sie auch was anderes eingegeben und Sie haben sich "völlig unnötig Gedanken dazu" gemacht. Das können Sie aber letztlich nur direkt von dieser Kollegin erfahren. Dass Sie auf die niedrige Rente und etwaige Altersarmut hingewiesen wurden, mag sein, da ist ja nichts Schlimmes. Es wird Ihnen aber kein DRV Berater verbieten können und wollen einen Rentenantrag zu stellen. Das entscheiden letztlich Sie alleine, ob das dann sinnvoll ist, ist die andere Frage. Zum Thema Krankenversicherung gilt im Zweifel das was Ihre Krankenkasse sagt. Wenn die Beraterin Ihnen sagt dass ein Verzug ins Ausland für die Krankenversicherung problematisch sein könnten, können Sie das doch im Zweifel direkt mit der Kasse klären. Krankenkasse und nicht die DRV entscheidet über. Alles in allem eine seltsame Sachverhaltsschilderung die Raum für viele Vermutungen lässt, da aber keiner von uns dabei war, bleibt vieles im Nebel....
KSCam 18.04.2018 | 17:55
Ergänzung: wenn Sie beim Beratungstermin den Antrag auf Reha oder Rente gestellt haben, wäre es logisch dass der Berater das notiert was Sie an Krankheiten / Leiden haben. Wenn es aber nur eine Beratung war, braucht man die Leiden nicht mitschreiben.........
Fortitude one am 18.04.2018 | 19:47
Zitat von W*lfgang anzeigen
(...)Bernd
regelmäßig, besonders wenn eine knackige Bernhadine zum Termin erscheint - da wird die Erwerbsfähigkeit gleich auf dem Schreibtisch ermittelt ...da braucht's keinen PC dazu ;-) Im Ernst, warum haben Sie die Beraterin nicht gefragt, was/warum/wofür sie da ständig Notizen macht?! Nebenbei - unabhängig davon, worum es bei dem Beratungstermin ging/haben Sie ja nicht verraten - sichert sich die Beraterin damit ab, über welche Inhalte mit welchen Empfehlungen zur Sachlage beraten worden ist ...damit Sie nicht hinter kommen "das hat man mir nie gesagt/das war alles ganz anders". Üblicherweise sollten Sie das Beraterprotokoll als Ausdruck erhalten ...ich gebe immer meine 'Schmierzettel' mit - damit ich später mal selbst weiß, worüber der Rentenplausch eigentlich war ("ich war mal 1984 bei Ihnen - wissen Sie noch, da haben Sie gesagt? ...Ja klar, mein Brain-Wolf-Speicher wird schon am Abend ohne/seltenes Backup gelöscht ..." ;-)) Gruß w.
Hallo W*lfgang, Sie sind ja heute Abend mal wieder gut drauf. Was heißt denn "auf dem Schreibtisch"? Das erinnert mich an den Film - Wenn der Postmann zweimal klingelt - . :-)) Gruß
W*lfgangam 18.04.2018 | 19:31
regelmäßig, besonders wenn eine knackige Bernhadine zum Termin erscheint - da wird die Erwerbsfähigkeit gleich auf dem Schreibtisch ermittelt ...da braucht's keinen PC dazu ;-) Im Ernst, warum haben Sie die Beraterin nicht gefragt, was/warum/wofür sie da ständig Notizen macht?! Nebenbei - unabhängig davon, worum es bei dem Beratungstermin ging/haben Sie ja nicht verraten - sichert sich die Beraterin damit ab, über welche Inhalte mit welchen Empfehlungen zur Sachlage beraten worden ist ...damit Sie nicht hinter kommen "das hat man mir nie gesagt/das war alles ganz anders". Üblicherweise sollten Sie das Beraterprotokoll als Ausdruck erhalten ...ich gebe immer meine 'Schmierzettel' mit - damit ich später mal selbst weiß, worüber der Rentenplausch eigentlich war ("ich war mal 1984 bei Ihnen - wissen Sie noch, da haben Sie gesagt? ...Ja klar, mein Brain-Wolf-Speicher wird schon am Abend ohne/seltenes Backup gelöscht ..." ;-)) Gruß w.
Fastrentneram 18.04.2018 | 20:55
Eine sehr merkwürdige Schilderung eines Beratungsgespräches. Wie soll jemand denn hier im Forum wissen, aus welchen Gründen das Gespräch so oder anders abgelaufen ist? Falls Sie einen Antrag gestellt haben, wäre es normal, dass die Beraterin bestimmte Angaben im PC speichern muss. Ich bin auch der Meinung, dass Sie Ihre Fragen vor Ort hätten stellen sollen. Hier wird alles Spekulation bleiben.
W*lfgangam 18.04.2018 | 20:36
Zitat von Fortitude one anzeigen
...tja, warum ich immer ein Glas Oliven im Schreibtisch habe: 9 1/2 Wochen. Es geht doch nichts über Optimierungsberatung und Präzision *g ...Klaus Kinski/Erdbeermund müssen wir jetzt nicht noch bemühen - die Beratungszeit ist begrenzt und irgendwann ist das Pulver verschossen ...auch Berater wollen irgendwann mal aufrecht im WE kommen ;-)) Gruß w.
Viele Fragezeichenam 19.04.2018 | 07:01
Mir fehlt jegliches Verständnis dazu, warum Sie in einem Beratungsgespräch einer Beraterin gegenüber Ihre komplette Krankengeschichte offen gelegt haben. Eine Beraterin der Rentenberatung ist doch nicht der med. Dienst und nur diesem gegenüber sind Sie verpflichtet dokumentarisch/beweisführend darüber Auskünfte zu erteilen, wie es um Ihren Gesundheitszustand bestellt ist. Eine derartige Beratung bedeutet doch in erster Linie in Erfahrung zu bringen, ob und wie sich eine Rentenantragstellung gestaltet und wie es um die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bestellt ist und dabei ist nicht die Kranken- oder Lebensgeschichte relevant. Man kann auch zu viel Mitteilungsbedürfnis an den Tag legen. Also später nicht wundern, wenn dann davon nicht alles Gesagte auch im passendem Kontext gestellt steht jedoch zur Leistungsermittlung verwendet wird.
Direktoram 18.04.2018 | 20:56
Mal wieder ein Treffen der Vollidioten hier? Wolfgang führt im Moment das Feld an.Soll di edoch in den PC "eintippen" was sie will.Das ist so interessant wie der Sack Reis in China.Die Gut emuss ja auch ihre Darseins- brechtigung dokumentieren.Der gute Wolfgang hat es mal gesagt.Er ist froh, dass ermal nict von Entgeltpunkten seinen Lebensabend bestreiten muss.
Grokoam 19.04.2018 | 06:49
Alles wird gut.
Bernd GDB80am 19.04.2018 | 07:50
Zitat von Viele Fragezeichen anzeigen
Genau das vermute ich, dass eine subjektive Begutachtung stattfindet und protokolliert wird. Ein Protokoll über die angefertigten Notizen oder über das Gespräch habe ich nicht erhalten. Mit der Krankenkasse habe ich gesprochen, dort sagte man immer, dass ich ins Ausland gehen kann und wenn ich zurück komme wieder in der GKV aufgenommen werden, wenn ich nicht zwischenzeitlich privat versichert war. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, wie ich inzwischen weiß. Insofern hatte ich Beraterin bei der DRV Recht. Das gilt nämlich nur für die Zeit in der man in der GKV versichert wird. Die Bedingungen für die KVDR sind Andere. Da kommt man nämlich nicht mehr rein, wenn man länger als 2 Jahre im Ausland und nicht mehr in Deutschland versichert war. Sehr kompliziert die Formel das zu ermitteln: Als Faustformel lässt sich sagen: Über den Rentenantrag (und den Bezug einer gesetzlichen Rente) ist krankenversichert, wer in den letzten 20 bis 25 Jahren mindestens 22 1⁄2 bis 23 Jahre gesetzlich krankenversichert war (= Pflichtversichert, freiwillig versichert, familienversichert). Anders ausgedrückt dürfte für diesen Zeitraum maximal 2 bis 2 1⁄2 Jahre keine oder eine private Krankenversicherung bestehen, für die restliche Zeit muss eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden haben. Da hätte mich die GKV in eine üble und kostspielige Falle tappen lassen, wäre ich nicht darauf aufmerksam gemacht worden.
W*lfgangam 19.04.2018 | 21:42
Zitat von Bernd GDB80 anzeigen
Hallo Bernd GDB80, Ihre Rückmeldung nimmt nun einen ganz anderen Inhalt an - offensichtlich geht es bei Ihnen nur um Auslandsaufenthalt (Thailand etwa?, da ist ja German-Rente vielleicht auskömmlich und warm dazu ;-)) und die Frage zur Krankenversicherung/auch bei etwaiger Rückkehr. Dazu haben Sie nun genug Hinweise erhalten, dass Sie darüber Ihre Krankenkasse in D vorab informieren wird - Informationen dazu erhalten Sie auch hier: https://www.dvka.de/ Gruß w. PS: dass eine DRV-Mitarbeiterin zu dieser/Ihrer wesentlichen Frage (GKV) Protokoll geführt haben soll, erschließt sich mir nicht! Sind Sie sicher, dass Ihre Ausgangsfrage/Inhalt genauso abgelaufen ist ...oder haben Sie nur 1/10 der Antworten auf Ihre Fragen wirklich wahrgenommen/verstanden?
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