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Firmendirektversicherung und gesetzliche Krankenkasse

von Götzelmann26.03.2007 | 22:20
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4 Antworten

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Hallo an alle Fach- und Nicht-Fachleute ich bin wie viele in der unguten Situation für meine vor vielen Jahren abgeschlossene Firmendirektversicherung nach der anstehenden Auszahlung 120 Monate Beträge zur KK und zur PK zahlen zu müssen. Ungerecht ist es aus mehreren Gründen. - Dieses Gesetz wurde nachträglich beschlossen und ich hätte niemals diese Form der Alterabsicherung gewählt, weil sie gegenüber anderen Formen der Alterabsicherung vollkommen unwirtschaftlich ist und mich nun grob benachteiligt. - Als ich noch berufstätig war habe ich immer Höchstbeitrage zu den Sozialversicherungen bezahlt, hätte also im Falle der normalen Lebensversicherung (ohne Gehaltsabtretung) auch nicht mehr Krankenversicherung bezahlen müssen. - Während der letzten Jahre als Rentner habe ich Beiträge zur Firmendirektversicherung aus meinem Nettoeinkommen bezahlt, also von dem Einkommen, was nach Abfuhr der Steuer, der KV und der PV noch über war. Es war im eigentlichen Sinne also keine Firmendirektversicherung mehr. Nach meinem Kenntnisstand soll ich nun auch für diese Jahre ein zweites mal KV- und PV-Beträge bezahlen. Ich finde vor allem diesen letzten Punkt als grobe Ungleichbehandlung mit anderen Versicherungsnehmern. - Die zur Auszahlung anstehende Summe der Firmendirektversicherung wird aufgrund eines Fehlers meinerseits wahrscheinlich erst einen Monat später ausgezahlt. Ab wann muss ich KV und PV bezahlen? Ab dem vorgesehenen Auszahlungstermin auf dem Versicherungsschein oder ab der tatsächlichen Auszahlung (Geldeingang auf meinem Konto)? Meine Frage sind: - Wie klagt man? Welche Formalitäten sind einzuhalten? Gibt es spezielle Anwälte hierfür? - Gibt es bereits Kläger, die einen fortgeschrittenen Kenntnisstand haben? - Gibt es bereits gewonnene oder verlorene Klagen? Ich bin für jeden Tipp und jeden Erfahrungsaustausch dankbar. Soweit jemand nicht öffentlich schreiben will, bin ich unter winfriedgoetz@yahoo.de erreichbar.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.03.2007 | 11:34

Hallo,

verstehe ich Sie richtig, in einigen Jahren steht die Auszahlung Ihrer Firmendirektversicherung an und Sie wollen jetzt gegen die Tatsache klagen, dass dann (bei gleicher Rechtslage wie derzeit) Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind??

3 Antworten

Amadéam 26.03.2007 | 23:07
Haben Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid Ihrer Krankenkasse erhalten? Wenn nein, unbedingt einen anfordern und Widerspruch einlegen (Frist ein Monat) Ist ein etwaiger Bescheid schon bindend geworden , dann Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen unter Hinweis auf anhängige höchstrichterliche Verfahren (siehe VdK) Schauen Sie bitte hier nach http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de11388&SID=UYSyBXHokq9…
Lenzam 31.03.2007 | 22:08
analog wie Herr Götzelmann Götzelmann v. 26.03.2007 bis Dez.2006 78,97€ privat eingezahlt. IKK will ab April 2007 22,81€ monatlich- 10 Jahre lang !
Götzelmannam 01.04.2007 | 22:06
Die Auszahlung steht jetzt an.
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