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Experten-Antwort

Firmenfahrzeug - Hinzuverdienstgrenze

von Georg30.08.2018 | 17:46
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7 Antworten

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Guten Tag zusammen, wird der geldwerte Vorteil bei privater Nutzung eines Firmenfahrzeuges bei den 6.300 € angerechnet? Oder ist dies Art des Einkommens hierbei unschädlich? Vielen Dank für eine Info Viele Grüße Georg

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Georg,

der Antwort von Rentenuschi kann zustimmen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wer sagt, dass es sich hier um einen EM-Rentner handelt? Die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro gilt auch bei Altersrenten. Bitte daher keine vorschnellen Verurteilungen.

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5 Antworten

Rentenuschiam 30.08.2018 | 18:29
Aus den RAA zu § 14 SGB IV (Arbeitsentgelt): Meiner Meinung nach müsste der zu versteuernde Anteil (wenn es einen gibt) aus der Gehaltsabrechnung hervorgehen. Das ist auch der Wert, der bei der Berechnung des Hinzuverdienstes berücksichtigt wird. MfG
Kopfschüttelnam 31.08.2018 | 08:57
Wahnsinn!! Da bekommt jemand eine EM-Rente, weil er angeblich nicht mehr arbeiten kann und kann nebenher einen Job ausüben, für den er einen Dienstwagen benötigt und diesen auch von seinem AG erhält. Sorry, aber ich verstehe das nicht. Dies beweist wieder einmal nur, daß das gesamte Rentensystem in Deutschland falsch gestaltet ist.
Kopfschüttelnam 31.08.2018 | 13:21
Sehr geehrte/r Frau / Herr Experte, 1.) eine Hinzuverdienstgrenze gibt es nur bei vorgezogenen Altersrenten bzw. Erwerbsminderungsrenten ( richtig), d.h. hier handelt es sich jeweils um außergewöhnliche / außerordentliche Renten, die vom ganz normalen vorgegebenen Rentensystem abweichen ( Lt. Herrn Blüm: Jeder bekommt die Rente, für die er eingezahlt hat!!!) 2.) Bei einer ganz normalen Regelaltersrente (hier bekommt man die Rente, für die man selbst Jahrzehnte eingezahlt hat ) gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen. Ebenfalls richtig, denn diese Leute habe ihre Rente selbst voll und ganz und umfänglich finanziert ( Jaja, ich weiß, Umlageverfahren) Ich sehe da schon einen kleinen feinen Unterschied. Sie nicht ??? Ich bleibe bei meiner Meinung, zuviel sozial ist fast schon asozial - den anderen gegenüber, die das bezahlen müssen. Ich weiß nicht, ob Sie das aus eigener Anschauung nachvollziehen können. Daher lassen wir es nun gut sein.
-am 31.08.2018 | 15:46
Zitat von Kopfschütteln anzeigenausblenden
Hallo Kopfschütteln, die Anrechnung von Hinzuverdienst soll ja gerade vermeiden, dass bei vorgezogenen Altersrenten und bei EM-Renten "doppeltes Einkommen" in Form von Rente und Entgelt vorliegt. In Bezug auf andere Beitragszahler ist das also durchaus als soziales Instrument zu sehen. Weiterhin gebe ich zu bedenken, dass Ihre Aussage, dass EM-Rentner "angeblich nicht mehr arbeiten können", nicht mit dem Begriff der Erwerbsminderung im Gesetz konform geht. Erwerbsminderung liegt schon vor, wenn das Leistungsvermögen lediglich reduziert ist: Bei voller Erwerbsminderung unter 3 Stunden täglich, bei teilweiser Erwerbsminderung unter 6 Stunden täglich. Das impliziert von Gesetz wegen schon ein Restleistungsvermögen, bei teilweiser Erwerbsminderung kann das Restleistungsvermögen sogar recht hoch sein.
Georgam 31.08.2018 | 16:38
keine Angst - meine Rente wird nur aus meinen Beiträgen bezahlt, die ich schon seit 49 Jahren einbezahle. Ich bin schwerbehindert und mein AG will mich mit dem Firmenfahrzeug locken noch etwas für ihn tätig zu sein.
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