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Flexible Altersrente statt Erwerbsminderungsrente

von maria09.09.2009 | 18:12
1797 Ansichten
6 Antworten

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Seit dem 01.02.2006 beziehe ich eine Erwerbsminderungsrente mit Abschlägen. Mein Geburtsdatum: 22.09.47 Die Rente wurde bis zum 65. Lebensjahr genehmigt. Über eine flexible Rente wurde mit mir nie gesprochen. Ist mir dadurch ein Nachteil entstanden? Danke

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.09.2009 | 10:56

Hallo Maria,

sofern Sie einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad von mindestens 50 % besitzen und 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben, ist die Umwandlung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu prüfen. Sollten Sie keinen Schwerbehindertenausweis haben, kann der Rentenversicherungsträger prüfen, ob bei Ihnen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach den bis zum 31.12.2000 geltenden Grundsätzen vorliegt.

Allerdings kann man nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass sich die Rente dadurch erhöht. Sollten Sie bereits am 16.11.2000 schwerbehindert gewesen sein, empfehlen wir den sofortigen Antrag auf diese Altersrente.

5 Antworten

-_-am 09.09.2009 | 18:29
Die Rentenantragsteller werden von der Deutschen Rentenversicherung umfassend beraten, damit sie die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Dabei wird auch geprüft, ob die von den Versicherten beantragte Rentenart die für sie jeweils günstigste ist. Im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Vertrauensschutzregelungen der Altersrenten kam es in den letzten Jahren zu speziellen Fallkonstellationen, insbesondere dann, wenn eine beantragte Rente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit weniger günstig war als eine ebenfalls mögliche Altersrente für Frauen. Hierauf wurden die Antragstellerinnen im Regelfall auch hingewiesen. Soweit dies in Einzelfällen unterblieben ist, wie eine Prüfung des Bundesversicherungsamtes ergeben hat, hat die Deutsche Rentenversicherung Bund sofort reagiert und sämtliche möglichen Fälle bereits aufgegriffen, bevor die Presse darüber ohne die erforderliche Sachkenntnis in völlig unangemessener Form berichtete. Im Ergebnis wurden so 8.000 Fälle ermittelt bei denen es in circa 5.200 Fällen zu einer höheren Rentenzahlung gekommen ist. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat zwischenzeitlich durch weitere organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass alle Versicherten die für sie jeweils günstigste Rentenart erhalten. Eine "flexible" Altersrente gibt es nur bei den "Superexperten" von "BLÖD". Eine Übersicht über die möglichen Altersrenten finden Sie in der Broschüre (Tabelle Seiten 26 und 27) unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de… "Ist mir dadurch ein Nachteil entstanden?" Wenn Sie jetzt einen (zunächst formlosen schriftlichen) Antrag stellen, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Altersrente bei Ihnen seinerzeit vorlagen und sich durch die Zahlung einer Altersrente ein höherer Rentenbetrag ergeben hätte, können Beträge evtl. noch ab 01.01.2005 nachgezahlt werden, wenn ein Beratungsfehler vorgelegen hat. Sie können aber auch die persönliche Beratung durch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen (vorher einen Termin telefonisch vereinbaren!). Anschriften, Telefonnummern und Servicezeiten unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.nach Eingabe Ihrer Postleitzahl. Weitere Infos auch z. B. unter http://www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de/nn_50726/DRVHS/…
Schokiam 09.09.2009 | 19:26
Ihre steuerliche Veranlagung liegt bei 52 Prozent. Die Meldung der Rentenversicherung geht nicht an das lokale Finanzamt. Das ist bestätigt !!! Es entsteht Ihnen kein Nachteil.
Haseam 10.09.2009 | 07:56
Hallo, ein Nachteil wäre zu befürchten, wenn Sie vor dem 07.11.2000 bereits 50% schwerbehindert waren. Dann hätten Sie die Altersrente wegen Schwerbehinderung bereits mit dem 60. LJ abschlagsfrei erhalten können. Vorausgestzt das 35 Jahre versicherungsrechtliche Zeiten vorliegen. Sonst ist aus meiner Sicht nichts zu befürchten siehe auch weitere Eiträge im Forum.
17.11.am 10.09.2009 | 08:11
nicht 7.11.!
Timam 10.09.2009 | 13:15
'Eine "flexible" Altersrente gibt es nur bei den "Superexperten" von "BLÖD".' Nee, das stimmt nicht! "Flexible Altersrente" stammt (zu meinem Erstaunen) von den "Superexperten" vom BVA: http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_160/nn_1046648/DE/Publi…
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