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Experten-Antwort

Flexibler Wechsel zwischen Regelbeitrag oder einkommensgerechten Beitrag als Selbständige

von Martina04.02.2021 | 20:32
897 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich war in den letzten Jahren selbstständig und habe mich pflichtversichert auf Antrag. In den ersten 3 Gründungsjahren habe ich den halben Regelbeitrag bezahlt und dann danach den vollen. Jetzt bin ich allerdings wieder angestellt und somit über meinen Arbeitgeber sozialversichert. Mein Gewerbe werde ich trotzdem vorerst nicht abmelden. Allerdings habe ich voraussichtlich in nächster Zeit keine Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Deswegen möchte ich natürlich auch keinen Regelbeitrag bezahlen. Eine Dame von der RV Süd hat mir heute am Telefon geraten in den Einkommensabhängigen Beitrag zu wechseln und mein Einkommen derzeit bei der RV mit "0" anzugeben. Somit muß ich auch keine Beiträge zahlen. Ist es möglich, falls ich irgendwann wieder Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit habe dann auch wieder zurück in den Regelbeitrag zu wechseln? Vielen Dank für ein Feedback Martina S.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martina,

bei der Antragspflichtversicherung von Selbständigen ist ein Wechsel vom Regelbeitrag zu einer einkommensgerechten Beitragszahlung (in Ihrem Fall mit 0 Einkommen) und umgekehrt jederzeit möglich, allerdings nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft.

Formal bleibt die Versicherungspflicht dem Grunde nach weiter bestehen, solange Sie Ihr Gewerbe nicht abmelden. Es entfällt dann nur die Beitragspflicht (wegen Geringfügigkeit). Der Rentenversicherungsträger wird dann in regelmäßigen Abständen bei Ihnen nachfragen, ob sich Ihre Einkommenssituation verändert hat. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, der Rentenversicherung mitzuteilen, wenn Sie absehen können, dass Sie zukünftig wieder mehr als geringfügige Einkünfte erzielen werden (Gewinn über 450,00 Euro monatlich / 5.400,00 Euro jährlich).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Schadeam 04.02.2021 | 21:21
Ja!
Martinaam 10.02.2021 | 09:35
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Martinaam 10.02.2021 | 09:35
Vielen Dank für Ihre Antwort!
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