Hallo Martina,
bei der Antragspflichtversicherung von Selbständigen ist ein Wechsel vom Regelbeitrag zu einer einkommensgerechten Beitragszahlung (in Ihrem Fall mit 0 Einkommen) und umgekehrt jederzeit möglich, allerdings nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft.
Formal bleibt die Versicherungspflicht dem Grunde nach weiter bestehen, solange Sie Ihr Gewerbe nicht abmelden. Es entfällt dann nur die Beitragspflicht (wegen Geringfügigkeit). Der Rentenversicherungsträger wird dann in regelmäßigen Abständen bei Ihnen nachfragen, ob sich Ihre Einkommenssituation verändert hat. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, der Rentenversicherung mitzuteilen, wenn Sie absehen können, dass Sie zukünftig wieder mehr als geringfügige Einkünfte erzielen werden (Gewinn über 450,00 Euro monatlich / 5.400,00 Euro jährlich).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung