Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Tester,
die "Flexirente" ist keine eigene Rentenart.
Gemeint damit ist Folgendes:
Wenn Sie eine Altersrente vor dem Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen und neben der Altersrente Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielen, dürfen Sie bis zu 6.300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdienen. Liegt Ihr Hinzuverdienst über 6.300 Euro im Kalenderjahr, wird die Altersrente gekürzt oder es besteht gar kein Anspruch mehr.
Die Altersrente für langjährig Versicherte kann vorzeitig frühestens ab 63 in Anspruch genommen werden. Hierfür ist das Vorliegen von 35 Versicherungsjahren erforderlich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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