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Zur Experten-Antwort springenHallo Magali,
zu den arbeitsrechtlichen Fragen, z.B. Anspruch auf Jahressonderzahlung, können wir hier im Forum der Rentenversicherung natürlich keine Auskunft geben.
In Bezug auf die Hinzuverdienstgrenze ist es so geregelt, dass auch im Jahr des Rentenbeginns (ab dem Rentenbeginn) die volle Grenze von 6300 Euro gilt.
Beispiel: Wenn Sie den Rentenbeginn auf den 01.10. legen, können Sie im Zeitraum vom 01.10. bis 31.12. 6300 Euro aus dem Arbeitsverhältnis beziehen, ohne dass es zur Kürzung der Rente kommen würde. Bei einem Rentenbeginn am 01.11. würden die 6300 Euro sich auf November und Dezember verteilen usw.
Für eine genauere und individuellere Aussage würde ich aber genau wie KSC empfehlen, sich das in einer Auskunft- und Beratungsstelle ausrechnen zulassen.
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