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Experten-Antwort

Flexirente

von Matthias19.05.2017 | 17:08
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, Thema: Flexirente ab Juli 2017. Frage: Wie ermittelt sich die Hinzuverdienstgrenze, wenn ich zum Beispiel 60 % meiner Vollrente in Höhe von 2.200 € in Anspruch nehme. Wieviel darf ich hinzuverdienen damit die 60%-Rente in Höhe von 1320 € nicht weiter gekürzt wird? Wie wird das gerechnet? Danke schon jetzt für Antworten - bin gespannt! Matthias

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Matthias,

Im Rahmen dieses Forums ist eine hinreichend rechtssichere Beantwortung Ihrer Frage leider nicht möglich. Wie von „KSC“ bereits empfohlen, sollten Sie sich daher vor Ort von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen. Ihrem Rentenversicherungsträger sind alle erforderlichen Berechnungsfaktoren, wie eben die höchsten Entgeltpunkte aus den letzten 15 Kalenderjahren, bekannt um verlässlich Ihren Hinzuverdienst errechnen zu können.

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14 Antworten

Jonnyam 19.05.2017 | 17:42
Das kommt ganz drauf an, welchen höchsten Entgeltpunktwert Sie in den Kalenderjahren 2016-2001 aufweisen. Unterstellt, der höchste Punktwert ist 1,0000, wären das wohl in den 6 Kalendermonaten des Jahres 2017 monatlich 3310 € bzw. insgesamt 19860 €. Beträgt der Wert - was bei der Rente eher der Fall sein dürfte - z.B. 1,5000, sind es 5450 € monatlich oder 32700 € im 2. Halbjahr. Im Kalenderjahr 2018 sollten es dann aber nicht mehr als monatlich 2725 € oder eben auch 32700 € für das gesamte Kalenderjahr sein. Und bei wem wollen Sie sich dafür bedanken?
KSCam 19.05.2017 | 18:10
Vereinbaren Sie einen Termin bei der nächsten DRV Beratungsstelle, der Kollege wird es Ihnen ausrechnen. Oder Sie erfragen es schriftlich bei Ihrer DRV :) Dafür gibts einen "Flexirechner" - den ich daheim am WE aber nicht nutze. Jonny ist da eifriger, teilen Sie doch einfach den höchsten Entgeltpunktewert der Jahre 2001 - 2016 mit (finden Sie in der letzten Rentenauskunft) dann wird es Ihnen irgendeiner der üblichen Verdächtigen am WE ausrechnen. Sonst vielleicht einer am Montagfrüh.......vielleicht auch der diensthabende Experte????? PS: wenn jetzt jeder käme und hier im Forum seine Flexiwerte errechnet haben wollte, (weil das einfacher ist als nen Beratungstermin zu buchen) würde das die Grenzen des Forums sicher sprengen. Und Sie wissen ja, dass Sie hier keine rechtsverbindlichen Auskünfte erhalten
Matthiasam 22.05.2017 | 11:40
Danke Jonny, anscheinend habe ich den Eindruck erweckt, dass es hier um mich geht. Nein, es geht um den Grundsatz der Einkommensanrechnung wenn eine Altersrente von vorn herein nur zum Teil in Anspruch genommen wird. Die Spitzrechnung oder auch Hinzuverdienstdeckel-Berechnung sind meines Erachtens erst der Zweite-Schritt nach der 40-Prozent Anrechnung. Wie sich eine Altersrentenhöhe nach Einkommensanrechnung ermittelt, konnte ich meines Erachtens herauslesen. Mir wäre übrigens auch mit einer Rechtsquelle geholfen, in der die Vorgehensweise beschrieben ist. Meines Erachtens geht es nämlich nicht aus dem Flexirentengesetz hervor. Nur ein Ergebnis aus den bereits programmierten Flexirentenrechnern hilft mir da nicht weiter - ich will es es gerne verstehen. Und noch mal Danke im voraus.
Jonnyam 22.05.2017 | 15:26
Hallo Matthias Sie hatten drei Fragen zur Flexirente ab Juli 2017 gestellt >>Wie ermittelt sich die Hinzuverdienstgrenze, wenn ich zum Beispiel 60 % meiner Vollrente in Höhe von 2.200 € in Anspruch nehme. Sie sprechen damit die Möglichkeit an, nach § 42 Abs. 2 SGB VI einen bestimmten Prozentsatz der Vollrente zu wählen. Mit den von Ihnen gewählten 60 % können sie also höchstens die Rente in Anspruch nehmen, die sich nach Anwendung des § 34 Abs. 3 SGB VI ergibt. Wie ich schon dargelegt habe, spielt dabei auch der Hinzuverdienstdeckel eine Rolle. >>Wieviel darf ich hinzuverdienen damit die 60%-Rente in Höhe von 1320 € nicht weiter gekürzt wird? Wie schon gesagt: Bei 6 Kalendermonaten Rentenbezug mit Hinzuverdienst in 2017 und als bestem Wert 1,0000 sind das monatlich 3310 € oder im gesamten Halbjahr 2017 dann 19860 €. Wären es z.B. wegen eines Weihnachtsgeldes von nur 120 € sogar 19980 €, ergäben sich als Teilrente nur noch 1315 €, d.h. noch 59,77 % der Vollrente. Damit wäre die Voraussetzung in § 42 Abs. 2 „höchstens die sich nach Anwendung des § 34 Abs. 3 SGB VI ergibt“ nicht mehr erfüllt. Sie haben zwar Recht, dass „die … Hinzuverdienstdeckel-Berechnung … erst der Zweite-Schritt nach der 40-Prozent Anrechnung“ sind. Ohne Einbeziehung dieses zweiten Schrittes und damit des besten Wertes in den letzten 15 Kalenderjahren wäre aber die o.a. Aussage für z.B. die 6 Monate in 2017 mit den angegebenen 3310 € falsch. Denn wenn der beste Wert nicht nur 1,0000 sondern sogar 1,5000 wäre, würde bei dem Hinzuverdienst von 3310 € die Teilrente sogar 1748,00 €, d.h. 79,45 % betragen. Sie wollten aber doch den Hinzuverdienst für eine 60 % Teilrente wissen, oder? Und dann ist der Hinzuverdienst eben sogar 5450 € monatlich bzw. 32700 € im 2. Halbjahr. >>Wie wird das gerechnet? Entweder durch Herantasten an das richtige Ergebnis, wie ich es gemacht habe. Oder auch ist man selbst oder bittet einen Mathematiker – das bin ich nicht - mit Hilfe einer Formel die Grenze zu ermitteln. Auch der braucht aber die Angaben zur Vollrente, den Prozentsatz der Teilrente und eben den besten Wert in den letzten 15 Kalenderjahren. Und übrigens – wegen des Einheitswertes von 6300 € - auch noch die Dauer des Rentenbezugs.
Jonnyam 22.05.2017 | 16:11
Hallo Matthias, kurze Rückfrage und kleiner Nachtrag: Warum bestimmt jemand denn schon einen festen Prozentsatz der Vollrente, um dann zu erfragen, wie viel er hinzuverdienen kann? Viel interessanter ist doch zu erfahren, wo der Hinzuverdienstdeckel ansetzt und jeder Euro mehr an Hinzuverdienst einen Euro weniger an Rente bringt, oder? Und bei best of 15 in Höhe von 1,0000 ist das ein Monatsbetrag von 941,67 €, bei best of 15 in Höhe von 1,5000 EP ein Betrag von 3420,83 €. D.h. der mit dem niedrigen Wert wird viel früher um den weiteren Hinzuverdienst gekappt als der mit dem höheren Wert.
Matthiasam 22.05.2017 | 18:27
Hallo Jonny, da haben Sie natürlich vollkommen Recht. So weit bin ich noch gar nicht. Ich will einfach den Vorteil der flexibilität erkennen können. Und da gehört es für mich dazu, dass ich mit Einkommen und Rentenbezug hantieren kann. Ich werde jetzt zum 1001sten Mal den § 34 Abs. 3 und 3 a lesen um auf Ihre Werte zu kommen. Herzlichen Dank auf jeden Fall Matthias
Fastrentneram 22.05.2017 | 22:10
Mensch Matthias! Haben Sie sonst keine Probleme? Der arme Berater, der Sie mal vor sich hat. Sie müssen eine echte Rentenpsychose haben!
W.Jostam 22.05.2017 | 22:10
Sehr geehrter Herr Matthias, ich kann mich etwas in die Frage hineinversetzen da ich in einer aehnlichen Problematik stecke. Mit Rentenbeginn 01.12.2017 ist mein Hinzuverdienstdeckel einfach nicht klar, da sowohl Rentenauskuenfte der DRV noch ausstehen und in meinem Fall mit heutiger Selbstaendigkeit und Auslandsjahren in It diese Faelle einfach noch nicht bewertet wurden. MEIN GOTT WARUM SO SCHWIERIG IM GESETZ, danke der Arbeitsgruppe ueber 2 Jahre, W.Jost
W.Jostam 22.05.2017 | 22:20
Also Herr Fastrentner, wenn Sie so schnell ueber spezielle Fragestellungen der Teilnehmer urteilen, VORSICHT : Trollgebiet !! Es sind nicht Alles Standardfaelle mit 35 Jahren IG-Chmie und einfacher Erwerbsbiographie unterwegs. Immer mehr Menschen muessen sich im Berufsleben und privat neu ausrichten .... W.Jost
W.Jostam 22.05.2017 | 22:19
Also Herr Fastrentner, wenn Sie so schnell ueber spezielle Fragestellungen der Teilnehmer urteilen, VORSICHT : Trollgebiet !! Es sind nicht Alles Standardfaelle mit 35 Jahren IG-Chmie und einfacher Erwerbsbiographie unterwegs. Immer mehr Menschen muessen sich im Berufsleben und privat neu ausrichten .... W.Jost
KSCam 22.05.2017 | 23:06
Bis zum 01.12.ist Gott sei dank noch viel Zeit...........da gibt's Heute noch kein Grund für Panik.
W.Jostam 22.05.2017 | 23:20
Also mein lieber KSC, es soll Leute geben die sich auch schon 6 Monate vorher Gedanken machen und dass teilweise geschaeftlich/privat organisieren muessen. So.Thema Schluss mit KSK. Evt. noch Meinung Matthias dazu .... W.Jost
Matthiasam 24.05.2017 | 15:09
Hallo zusammen, nochmal herzlichen Dank für die Anteilnahme. Schade eigentlich dass der Gesetzgeber hier die Chance nicht gewahrt hat dem "einfachen Bürger" eine nachrechnen zu ermöglichen.Es ist zumindest Licht ins Dunkel gebracht. Nach Berechnungen (mit Mathematiker-Unterstützung) ergibt sich ein Hinzuverdienst von monatlich 2.725 E im Jahr bei 1,5 EP, so wie Jonny das für 2018 ermittelt hat. Die Werte für 2017 für 6 Monate kann ich nicht nachvollziehen. An der Stelle darf jetzt aber auch gern Schluss sein. sicherlich wird es in den nächsten Wochen seitens der Deutschen Rentenversicherung Berechnungsformeln geben. Einen schönen Vatertag wünscht allen Beteiligten - Matthias
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