Hallo Matthias,
Im Rahmen dieses Forums ist eine hinreichend rechtssichere Beantwortung Ihrer Frage leider nicht möglich. Wie von „KSC“ bereits empfohlen, sollten Sie sich daher vor Ort von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen. Ihrem Rentenversicherungsträger sind alle erforderlichen Berechnungsfaktoren, wie eben die höchsten Entgeltpunkte aus den letzten 15 Kalenderjahren, bekannt um verlässlich Ihren Hinzuverdienst errechnen zu können.